Bis auf die 35 Neonazis, die unter massiven Polizeischutz am Samstag als Zweitanmelder einer öffentlichen Veranstaltung in Weimar demonstrieren durften, war vermutlich niemand glücklich mit dem Verlauf des Tages. Allerdings weist das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) die von der Stadt Weimar geäußerte Kritik an seiner Arbeitsweise zurück.