Erfurt. Der Landtag stimmt mehrheitlich für den neuen Rundfunkstaatsvertrag. Dass Daten alle vier Jahre aktualisiert werden, bleibt umstritten.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können für ihre Zweitwohnung künftig eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen beantragen. Damit wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 umgesetzt. Das hat der Landtag mit der Verabschiedung des neuen Rundfunkstaatsvertrag beschlossen. Während die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und Teile der CDU zustimmten, votierte die AfD dagegen, sie will die Beiträge gänzlich abschaffen. Die FDP enthielt sich.

Die Novelle sieht zudem vor, dass zur „Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes“ jede Meldebehörde alle vier Jahre ab 2022 die Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt melden soll. Vor allem das jedoch war im Parlament umstritten.

Ihre Fraktion werde zustimmen, allerdings „mit großen Bauchschmerzen“, so die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling. Sie verwies auf Äußerungen des Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse, der gewarnt hatte, dass mit der neuen Regelung in großem Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen übermittelt und verarbeitet würden, die teilweise nicht nötig seien.

Der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner zeigte sich dennoch überzeugt, der Gesetzentwurf bringe Entlastung und Beitragsgerechtigkeit. Mit der Beitragsgerechtigkeit auch noch den Datenschutz in Einklang zu bringen, sei die „Quadratur des Kreises“, meinte der SPD-Abgeordnete Jens Hartung und sprach von einem „guten Kompromiss“. „Die Richtung stimmt, aber mit erheblichen Fehlern. Deshalb kommt für uns nur eine Enthaltung infrage“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Robert-Martin Montag, zum Abstimmungsverhalten seiner Partei.

Eine Zustimmung zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags indes könnte in Thüringen schwierig werden. Eine Mehrheit dafür zeichnet sich derzeit nicht ab.