Eichsfeld. Gesundheitsrisiken vermeiden: wichtige Hinweise zur Aufbewahrung von rohen tierischen Produkten. Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises Eichsfeld gibt Tipps für das lange Osterwochenende.

Eine ungeeignete oder zu lange Aufbewahrung von Lebensmitteln kann Risiken mit sich bringen, darauf weist die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises Eichsfeld hin. Insbesondere die bevorstehenden Osterfeiertage veranlassen viele Menschen dazu, einige Lebensmittel auf Vorrat und möglicherweise in größeren Mengen als üblich zu kaufen.

Es sollte aber darauf geachtet werden, dass Verbrauchsfristen und Kühlpflichten unbedingt eingehalten werden, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren und bestenfalls zu vermeiden, so die Behörde. Zu den empfindlichen Lebensmitteln zählen vor allem rohe tierische Produkte wie Fleisch, Fisch, Milch und Eier. Mit Ausnahme der rohen Eier sind diese Produkte strikt kühlpflichtig, das gelte insbesondere bei einem hohen Zerkleinerungsgrad, wie zum Beispiel beim beliebten Eichsfelder Gehacktes. Dieses sollte stets gut gekühlt und ausschließlich am Tag der Herstellung roh verzehrt werden, danach empfiehlt die Behörde dringend eine Durcherhitzung.

Aufgrund der potenziellen Keimbelastung sollten rohe Eier und auch Gehacktes nicht durch sehr empfindliche Personen wie Kleinkinder, Schwangere, immunschwache oder vorerkrankte Menschen verzehrt werden. Kaum bekannt sei auch die Tatsache, dass gekochte Eier, auch bunte, deutlich weniger haltbar sind als rohe und möglichst kühl aufbewahrt werden sollten.