Erfurt. Am Donnerstag findet in Erfurt ein Revisionsverfahren gegen einen Angeklagten statt, dem die Mittäterschaft an einem Mord vorgeworfen wird.

13 Jahre Haft – so lautete im Juni 2016 das Urteil gegen Jens V. vor dem Landgericht Erfurt. Er wurde als Mittäter in einem der spektakulärsten Gewaltverbrechen der Thüringer Justizgeschichte verurteilt.

Der Fall stammt bereits aus dem Jahr 1994. Eine Gruppe Erfurter überredet einen damals 20-jährigen Geschäftspartner zu einem Ausflug ins Nachbarland – der perfide Plan: Sie wollen ihn dafür disziplinieren, dass er bei einem gemeinsamen Versicherungsbetrug nicht mitmachen will, um eine gemeinsame Musikfirma zu retten, die kurz vor der Pleite stand. Die Männer verschleppen ihr Opfer in einem Wald, traktieren es mit Steinen und verbrennen es. Die Polizei in Tschechien findet die Leiche – aber keine Spur nach Deutschland, wo der Tote all die Jahre als vermisst gilt. Bis sich 22 Jahre nach der Tat eine Frau der Polizei offenbart. Ein Mittäter, der sich umgebracht hat, habe sich ihr anvertraut. Das soll er in einem Abschiedsbrief geschrieben haben. Die Ermittlungen beginnen, die Männer werden von der Polizei 2012 festgenommen.

Zwei Jahre später stehen sie vor dem Landgericht in Erfurt – und es dauert bis zu den Urteilen weitere zwei Jahre. Der Haupttäter bekommt die Höchststrafe – lebenslänglich. Ein damals 41 Jahre alter Mittäter wird nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er erhält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Ein anderer, bei dem die Strafkammer das Fahren des Pkw als Tatbeteiligung identifiziert hat, wird freigesprochen.

Seit sieben Jahren in Untersuchungshaft

Jens V. hingegen, damals 43 Jahre alt, wird zu 13 Jahren Gefängnis wegen seiner Mittäterschaft verurteilt. Mehr als drei Jahre nach dem Urteil der sechsten Strafkammer hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Jens V. nun aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Erfurt zurückgeschickt. Auf Nachfrage erklärt ein Gerichtssprecher, dass es bei der Neuauflage nicht um die Schuldfrage des Angeklagten gehe. „Es geht um die Frage einer Gesamtstrafenbildung, die von der dritten Kammer übersehen wurde“, heißt es aus dem Landgericht.

Der Angeklagte sitzt seit 2012 in Untersuchungshaft, weil das Urteil bisher keine Rechtskraft hat. Der erste Prozess gegen die Erfurter hatte sich über zwei Jahre hingezogen, weil es immer wieder zu Unterbrechungen kam. Zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Strafkammer wurden gestellt. Sogar am Tag der geplanten Plädoyers verzögerte sich der Prozess – weil die Verteidigung zu wenig Zeit gesehen hatte, sich auf einen Vorwurf vorzubereiten, der nicht der Anklageschrift stand. Für das Revisionsverfahren gegen V. ist nur ein Prozesstag, der heutige Donnerstag, vorgesehen.

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