Kahla. Bis zum Fristende reichte nur der Amtsinhaber seine Kandidatur ein. Warum die Bürger dennoch jemand anderen bestimmen dürfen.

Der Kahlaer Bürgermeister Jan Schönfeld (parteilos) will im Amt bleiben. Seine Chancen stehen gut. Für die Wahl am Sonntag, 26. Mai, reichte er als einziger Bewerber seine Kandidatur ein. Die Frist dafür endete am Freitag, 12. April. Wahlleiter Sebastian Liebetrau bestätigt das.

Unterstützt wird Schönfeld von seiner Fraktion der Freien Wähler Kahla. Auch von der SPD und der CDU wurde zuletzt seine erneute Kandidatur befürwortet.

Stadtrat Kahla: Sechs Listen eingereicht

Zur Wahl müssen die Bürger ihr Kreuz aber nicht zwingend bei Schönfeld setzen. Wenn nur ein Kandidat auf dem Wahlzettel steht, kann der Wahlvorschlag auch durchgestrichen und in einem unteren Feld eine andere wählbare Person angegeben werden. Wählbar sind volljährige Bürger, auch wenn sie nicht in Kahla wohnen, da es sich um eine hauptamtliche Stelle als Wahlbeamter handelt. Die Person darf nicht älter als 65 Jahre sein. Wichtig ist auch, dass der Wahlvorschlag sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.

Der Wahlausschuss tagt am Dienstag, 23. April, und prüft dabei auch die eingereichten Listen für die Stadtratswahl in Kahla. Antreten wollen die Freien Wähler Kahla, die Linke, die SPD, die CDU, die AfD und die neue Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Kahla“. Damit dürften sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat ändern. Neu sind die beiden Listen von AfD und „Gemeinsam für Kahla“

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