Berlin. Wer einen Firmenwagen hat und ihn privat nutzt, muss ihn versteuern. Dabei gibt es Fallstricke, die man unbedingt vermeiden sollte.

Mit dem Auto zur Arbeit und nicht mit der Bahn – für Millionen Menschen in Deutschland gehört das zum Alltag. Und viele nutzen dafür nicht das eigene Auto, sondern einen Dienstwagen. Mehr als ein Drittel aller neuen Autos in Deutschland sind nach Angaben des Branchenverbands VDA Firmenwagen. Wer das Auto, das seine Firma stellt, auch privat nutzen möchte, muss das bei der Steuererklärung angeben und für diese private Nutzung Steuern zahlen. Dabei gilt es, eine zumeist unbekannte Steuer nicht zu vergessen.

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Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Dienstwagen zu versteuern. Zum einen geht das über das Führen eines Fahrtenbuchs. Zum anderen über die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenfahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Ein Beispiel: Ist das Auto 50.000 Euro wert, dann beträgt der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, 500 Euro pro Monat. Diesen Betrag muss man monatlich versteuern.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Was viele nicht wissen: Das ist nicht die einzige Steuer, die für einen Dienstwagen anfällt. Denn auch der Weg zwischen Arbeit und Zuhause muss versteuert werden, und zwar mit 0,03 Prozent. Das klingt vielleicht zuerst nicht viel. Aber Achtung: Insbesondere bei langen Arbeitswegen geht das ins Geld. Hat man sich bei der Steuererklärung für die Ein-Prozent-Regelung entschieden, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke somit um 0,03 Prozent des Listenpreises.

Das bedeutet konkret: Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern und einem Listenpreis des Autos von 50.000 Euro kommen so zu den 500 Euro nochmal 300 Euro monatlich obendrauf. Man muss dann also 800 Euro versteuern.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Trick: So wird der Dienstwagen bei der Steuer günstiger

Es gibt aber noch einen Trick, wie man mit seinem Dienstwagen bei der Steuererklärung günstiger wegkommt. Wenn man nämlich weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeit pendelt, muss man pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer ansetzen anstatt 0,03 Prozent. Die 0,002-Prozent-Regelung muss man entweder bei seinem Arbeitgeber beantragen oder aber auch rückwirkend bei der Steuererklärung angeben.

Die Ein-Prozent-Regelung lohnt sich im Vergleich mit dem Fahrtenbuch übrigens für all diejenigen, die ihren Dienstwagen auch viel privat nutzen. Nutzt man den Firmenwagen eher selten, ist das Fahrtenbuch meist die günstigere Alternative.

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