Berlin. Kommunen sollen für die Wärmeplanung Daten von Gebäuden erheben. Geht das zu weit? Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beruhigt.

Die Ampel-Koalition ringt weiter um ihre Heizungsgesetze, hat nun aber zumindest bei ihrem Gesetzesvorhaben zur kommunalen Wärmeplanung einen Fortschritt erzielt. Die FDP hat ihre Blockade aufgegeben, der Gesetzesentwurf wird nun zu Beratungen an Länder und Verbände geschickt.

Das Gesetz soll Kommunen verpflichten, eine Wärmeplanung zu erarbeiten, um Verbrauchern beispielsweise Gewissheit darüber geben zu können, ob in ihrer Gemeinde oder Stadt Fernwärme installiert wird. Das Gesetz soll zudem mit dem deutlich umstritteneren Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Einbau neuer Heizungen regeln soll, kombiniert werden.

„Ein echter Fortschritt ist, dass das Gebäudeenergiegesetz jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden soll und der Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz diese Woche kommt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, unserer Redaktion. Die Fristen beider Gesetze müssten aufeinander abgestimmt werden: „Erst die kommunale Wärmeplanung, dann die Entscheidung der Eigentümer, welche Heiztechnologie sie wählen – das ist die richtige Reihenfolge.“

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Wärmeplanung: Datenschutzbeauftragter sieht Bedenken berücksichtigt

Zwei Punkte sind bei dem Gesetzesvorhaben derzeit strittig. Zum einen wird diskutiert, ob die Wärmeplanung verpflichtend bis Ende 2026 bei Großstädten mit über 100.000 Einwohnern beziehungsweise bis Ende 2028 bei Städten mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern umgesetzt werden muss – oder ob man über Förderung den Kommunen Anreize schafft, ohne starre Fristen eine Planung zu erstellen.

Zum anderen wird über den Datenschutz debattiert. Vor einer zu umfangreichen Datenabfrage warnte Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland (IVD): „Um die Wärmeplanung ohne Verzögerung zu ermöglichen, sollte auf eine umfangreiche Datenabfrage bei den Immobilieneigentümern verzichtet werden", sagte Hegenbarth unserer Redaktion.

Aktiv müssen Eigentümer und Mieter ihre Daten laut des jüngsten Gesetzesentwurfes etwa zum Strom- und Wärmeverbrauch allerdings ohnehin nicht selbst melden. Die kommunalen Versorger und Netzbetreiber sollen aber ebenso wie die Schornsteinfeger Daten etwa zum Energieverbrauch oder zur Heizungsart erheben, damit die Kommunen auf Grundlage der Daten planen können. Viele Daten seien bereits vorhanden, heißt es dazu.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist zuversichtlich: „Wir sehen, dass unsere bisherige Beratung aufgegriffen wurde“, sagte Kelber unserer Redaktion. Das Ziel müsse sein, die bestehenden und künftigen Wärmeenergienetze zu optimieren und gleichzeitig dem Datenschutz gerecht zu werden. „Hierzu ist die Identifizierbarkeit einzelner Haushalte in den anfallenden Planungsdaten etwa dadurch auszuschließen, dass eine gebäudescharfe Erfassung nur bei Mehrfamilienhäusern erfolgt und eine straßenabschnittsscharfe Erfassung erst ab zwei Einfamilienhäusern stattfindet“, erläuterte Kelber.