Erfurt. Ab 8. Mai 2023 steht eine Internetseite bereit, über die Thüringer mit einer Öl-, Flüssiggas- oder Holzpellet-Heizung Energiehilfen beantragen können.

Auch Thüringer Privathaushalte mit Öl-, Flüssiggas- oder Holzpellet-Heizung können nun staatliche Energiehilfen beantragen. Dabei gehe es rückwirkend um Zuschüsse für im vergangenen Jahr entstandenen Mehrkosten bei den Energieträgern, teilte das Energieministerium am Sonntag mit. Ab Montag, 8. Mai, könnten Betroffene über eine spezielle Internetseite entsprechende Anträge stellen. Möglich ist das bis zum 20. Oktober 2023.

Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis von 2021 lagen. Die Höhe der Erstattung orientiert sich an bundeseinheitlich festgelegten Referenzpreisen. Haushalte können mit maximal 2000 Euro rechnen. Berücksichtigt werden Kosten, die vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 angefallen sind. Auch Kohle/Koks, Holzhackschnitzel, Holzbriketts und Scheitholz werden gefördert.

Erforderliche Dokumente für eine Antragstellung sind etwa Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung. Eigentümer können selbst Anträge stellen. Mieter müssen nicht selbst tätig werden. Vermieter sind antragsberechtigt, müssen dabei aber erklären, dass sie die Förderung an Mieter weiterleiten.

nle-brennstoffhilfe.de

So läuft die Heizung nächsten Herbst günstiger