Selbstständigkeit und Familienplanung unter einen Hut zu bringen ist nicht leicht - auch nicht für weibliche Zahnärzte. Sobald sie schwanger sind, dürfen sich nicht mehr behandeln. Gleichzeitig müssen sie - wenn sie keine bestehende Praxis übernommen haben - für die durchschnittlichen Einrichtungskosten ihrer Praxis von etwa 320.000 Euro aufkommen.