Erfurt/Weimar. Die Wölfin lebt mit einem Wolfsrüden und mehreren Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf - vorerst weiterhin ohne gejagt zu werden.

Die Wölfin, die seit Jahren in Thüringen für heftige Debatten sorgt, darf vorerst weiterleben. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar entschied, dass das Tier nicht geschossen werden darf. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin habe „sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig“ erwiesen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Die Wölfin lebt mit einem Wolfsrüden und mehreren Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf (Landkreis Gotha), das als Flora-Fauna-Schutzgebiet eingestuft ist. Nachdem sie immer wieder Weidezäune überwunden und Schafe sowie Ziegen gerissen hatte, genehmigte das Landesumweltamt Ende 2019 auf Antrag des Umweltministeriums unter Anja Siegesmund (Grüne) die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin.

Der Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gera – und hatte zudem mit einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag Erfolg. Die Abschussgenehmigung wurde ausgesetzt.

Daraufhin legte wiederum das Land Beschwerde ein, die nun das Oberverwaltungsgericht zurückwies. Laut seinem Beschluss kann „nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin „den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population“ gefährdet. Eine entsprechende Prüfung habe das Landesamt „offensichtlich versäumt“.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache steht noch aus.

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