Regenstauf (dpa/tmn). Leben Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Unterhalt für das Kind, das beim anderen wohnt. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. Das gilt für 2024.

Getrennte Eltern müssen ab diesem Jahr mit höheren Unterhaltskosten rechnen. Pro Kind und Jahr können das zwischen 516 und 732 Euro mehr sein als in 2023. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Der Unterhalt wird für jeden konkreten Fall individuell berechnet. Familiengerichte orientieren sich aber an den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.

Wegen der Inflation wurde dort nun der Mindestunterhalt um 9,7 Prozent angehoben. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes, so fallen jetzt für Kinder unter sechs Jahren 480 Euro monatlich an, für Sechs- bis Elfjährige 551 Euro, ab 12 Jahren 645 und ab 18 Jahren 689 Euro.

Das sind die empfohlenen Mindestbeträge, je nach Einkommen kann es auch mehr sein. Gleichzeitig mit dem Mindestunterhalt wurden aber auch die Einkommensgruppen angepasst sowie der Eigenbedarf des Elternteils, der zahlen muss. Letzterer beträgt bei erwerbstätigen Eltern nun 1450, bei nicht erwerbstätigen 1200 Euro pro Monat.