Berlin/Neustadt (dpa/tmn). Wer in Deutschland Kinder bekommt, dem steht in der Regel Kindergeld zu. Das muss allerdings beantragt werden. Wird der Antrag abgelehnt, haben Eltern Einspruchsmöglichkeiten.

Zugunsten des Kinderfreibetrags auf das Kindergeld verzichten? Davon rät Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) ab. Eltern sollten das Kindergeld grundsätzlich beantragen.

Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch für die Eltern, welche der beiden Unterstützungsleistungen besser für die Familie ist - und berücksichtigt es entsprechend. Denn prinzipiell gilt: Es gibt nur eine der beiden Leistungen.

Kindergeld abgelehnt: So läuft der Einspruch

Wer Kindergeld-berechtigt ist, von der Familienkasse aber eine Absage für den Antrag erhält, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch einlegen. Darauf weist das Familienportal des Bundesfamilienministeriums hin. Der Einspruch geht schriftlich oder persönlich vor Ort. Das Einspruchsverfahren ist für Eltern kostenlos. Ist auch das nicht erfolgreich, bleibt nur noch der kostenpflichtige Rechtsweg.

Aber Achtung: Beziehen Eltern Kindergeld, obwohl es ihnen nicht zusteht, müssen sie sämtliche Beträge zurückzahlen, die sie zu viel erhalten haben.

Gut zu wissen: Auch bei einer Rückforderung der Familienkasse können Eltern grundsätzlich Einspruch einlegen. Trotzdem ist die Rückzahlung zunächst zu leisten - und nicht erst, wenn über den Einspruch entschieden worden ist.