Berlin. Eine Restschuldversicherung soll Kunden helfen, wenn sie einen Kredit nicht bedienen können. Doch die Angebote haben viele Schwächen.

Ein Kredit ist ein Risiko – sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Banken. Schließlich kann es immer vorkommen, dass Kreditnehmer ihre Schulden nicht zurückzahlen können – wegen Jobverlust, Krankheit oder gar dem Tod des Kreditnehmers.

In diesen Fällen sollen Restschuldversicherungen helfen, indem sie die Raten für den Kredit übernehmen. Das hört sich gut an und wird auch gern so beworben. Die Realität ist jedoch in vielen Fällen eine andere.

Die hohen Kosten für die Versicherungen

Restschuldversicherungen sind zunächst einmal teuer. In einer Untersuchung von Finanztip stellte der Geldratgeber im vergangenen Jahr fest, dass bei den ausgewählten Kundenprofilen die Versicherungsbeiträge teurer waren als die Kreditprämien. Für Kunden ist das aber schwer zu erkennen. Denn wenn sie die Versicherung zum Kredit mit auswählen, ändert sich nicht der Zinssatz. Nur wenn sie sich das Kreditangebot einmal mit und einmal ohne Versicherung anzeigen lassen, stellen sie den Kostenunterschied fest – und zwar an der Ratenhöhe oder den Gesamtkosten.

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Wie teuer die Versicherung ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Aussuchen können sich die Kunden die Versicherung zum jeweiligen Kredit aber nicht. Denn mit dem Kreditgeber entscheiden sie sich auch für ein Versicherungsunternehmen: Banken arbeiten immer mit einem Restschuldversicherer zusammen.

Restschuldversicherung: Achtung Ausschlüsse

Zum hohen Preis kommen noch einige Probleme bei der Leistung. Denn die Versicher halten nicht immer, was sie versprechen. In einer Marktuntersuchung stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 2019 fest, dass die Versicherer insbesondere bei Arbeitslosigkeit oft nicht zahlen. Genau dieser Teil der Absicherung war aber in den von Finanztip analysierten Verträgen der teuerste.

In den Versicherungsbedingungen fanden die Verbraucherschützer von Finanztip immer wieder Einschränkungen.
In den Versicherungsbedingungen fanden die Verbraucherschützer von Finanztip immer wieder Einschränkungen. © dpa-tmn | Christin Klose

Insgesamt stieß Finanztip in den Versicherungsbedingungen immer wieder auf Einschränkungen. So gibt es Fristen, die dafür sorgen, dass der Versicherer nicht zahlen muss. Ein Beispiel: Die Versicherung greift überhaupt erst, nachdem der Kunde sie schon einige Monate hat. Dazu kommt, dass sie nicht direkt zum Anfang des Leistungsfalls zahlt, sondern womöglich erst nach den ersten drei Monaten – und teils auch nur für begrenzte Zeit. Auch interessant:Debitkarten: Warum mache Bank den Kunden zu viel verspricht

Wird der Kunde also arbeitslos, zahlt die Versicherung nur, wenn der Abschluss zum Beispiel mindestens drei Monate zurücklag. Die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit muss der Kunde die Kreditraten zudem noch selbst stemmen. Nach zwölf Monaten stellt die Versicherung die Zahlung dann wieder ein.

Neben solchen Fristen gibt es weitere Ausschlüsse. So greifen die Versicherungen oft nicht, wenn es sich beim Todesfall um einen Suizid handelte oder wenn er die Folge einer Suchterkrankung war. Wenn eine psychische Erkrankung die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, winken die Versicherer ebenfalls ab. Auch weitere Krankheiten sind ausgeschlossen.

Restschuldversicherung: Banken verdienen mit

Die Banken haben sich eigentlich bereits gegen das Verlustrisiko abgesichert – und zwar über den Zinssatz. Denn bevor sie einen Kredit vergeben, überprüfen sie genau, wie es finanziell bei dem potenziellen Kunden aussieht. Wie viel Geld kommt rein, wie viel geht raus? Kann er die Raten überhaupt regelmäßig zahlen?

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Umso mehr die Bank daran zweifelt, desto eher lehnt sie die Kreditvergabe ab. Ist das Risiko hoch, aber noch annehmbar, lässt sie es sich mit einem entsprechenden Zinssatz bezahlen. Die zusätzliche Absicherung ist also gar nicht nötig – aber zumindest ein gutes Geschäft, auch wenn die Provision inzwischen gedeckelt ist.

Ratenkredite vergleichen

Für Verbraucher heißt das: Bei Ratenkrediten sollten sie besser auf die Restschuldversicherung verzichten – so rät es Finanztip. Den günstigsten Kredit finden sie über einen guten Vergleich. Der klappt am besten über Kreditportale. Zwar müssen die Verbraucher dort viele ihrer persönlichen Daten eingeben, aber im Gegenzug finden sie schneller und einfacher einen Kredit, für den sie nicht zu viel Zinsen zahlen.

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Baufinanzierung absichern

Geht es um ein größeres Darlehen, nämlich um eine Baufinanzierung, kann es sinnvoll sein, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Aber auch dann ist die Restschuldversicherung nicht die beste Wahl. Eine Risikolebensversicherung greift, falls der Darlehensnehmer verstirbt. So können die Hinterbliebenen trotzdem das Heim abbezahlen. Ein weiterer Schutz ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn der Kreditnehmer länger krank ist und deshalb nicht arbeiten kann.

Übrigens: Die Bank oder der Kreditvermittler dürfen nicht so tun, als würde es den Kredit nur mit Versicherung. Will der Berater so eine Versicherung aufschwatzen, ist also Vorsicht geboten.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.