Gera. Böller sind bei einem Corona-Spaziergang auf Polizisten geflogen. Das hatte nun Folgen.

Böllerwürfe aus dem Jahr 2021 haben nun ein gerichtliches Nachspiel.

• Angeklagt war ein 27-Jähriger, der Polizisten beworfen hatte.

• Vor Gericht wird die Zahlung von Schmerzensgeld vereinbart.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Gera hat einen 27 Jahre alten Angeklagten aus Zwickau wegen des Zündens mehrerer Polen-Böller auf einer Corona-Demonstration in Greiz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, mehrere Polizeibeamte verletzt zu haben. Der nicht vorbestrafte Angeklagte gestand, am 11. Dezember 2021 während einer Corona-Demonstration in Greiz dreimal in Deutschland nicht zugelassene Knallkörper angezündet und in Richtung der Polizisten geworfen zu haben. Über die Lautsprecher von Wasserwerfern waren die Demonstranten zuvor aufgefordert worden, das Gelände zu verlassen.

Polizisten erlitten ein Knalltrauma

Mit dem ersten Wurf verletzte der nicht vorbestrafte Mann einen Polizeibeamten, in dessen Nähe der Böller explodierte. Ein zweiter Knallkörper verletzte gleich zwei Personen: eine Polizistin und einen Polizisten. Alle drei Geschädigten erlitten ein Knalltrauma mit unterschiedlichen Folgen. Am schlimmsten traf es die Polizeibeamtin. Der Angeklagte hat bereits zweimal Schmerzensgeld gezahlt und verpflichtet sich nach einem Vergleich im Prozesssaal, der Beamtin eine vierstellige Summe zu überweisen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren; der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr – jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Das Schöffengericht folgte der Staatsanwaltschaft. Die Strafe wird wie beantragt zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat als Bewährungsauflage unter anderem Arbeitsstunden zu erbringen und seine Verpflichtung aus dem geschlossenen Vergleich zum Schmerzensgeld zu erfüllen.

Staatsanwaltschaft und Angeklagter haben auf Rechtsmittel verzichtet, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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