Kyffhäuserkreis. Es ist wohl der letzte Schritt, den die Erziehungsberechtigte gegangen ist, um den Jugendlichen zur Räson zu bringen.

Das eigene Kind anzuzeigen, ist sicherlich keine Tat, auf die Mutter oder Vater stolz sind. Dennoch ist es manchmal ein wichtiger Schritt, um einer Sache Herr zu werden, die aus dem Ruder zu laufen scheint.

So mag es auch in dem Fall gewesen sein, der jetzt vor dem Sondershäuser Amtsgericht verhandelt wurde. Hier hatte sich eine Mutter aus dem Kyffhäuserkreis nicht mehr anders zu helfen gewusst, als den 17-jährigen Sohn wegen Sachbeschädigung bei der Polizei anzuzeigen.

Der junge Mann wohnt bei der Mutter. Vor gut einem Jahr hat er an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilgenommen, doch seitdem ist er ohne Beschäftigung und lebt in den Tag hinein. Sein Bundeszentralregisterauszug weist etliche Einträge auf, darunter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Hausfriedensbruch, versuchter schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung - doch all diese Verfahren wurden bislang durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Auflagen aus einem vorherigen Urteil nicht erfüllt

Ein Urteil gab es dann aber im September 2022 wegen der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Diebstahls. Die Vollstreckung des Urteils ist jedoch bis zum neuerlichen Prozess nicht abgeschlossen gewesen. Die Auflagen wurden nicht eingehalten - weder die Ableistung von 100 Sozialstunden noch das regelmäßige Aufsuchen einer Suchtberatung. Einen zwischenzeitlichen Beugearrest von zwei Wochen hatte der Mann im August 2023 abgesessen. Während dieser Zeit hatte er immerhin elf der 100 Sozialstunden abgeleistet.

Dass er nun erneut vor Gericht musste, hatte mit seinem Verhalten gegenüber seiner Mutter zu tun. Im September geriet er laut Anklageschrift mit ihr in einen Streit. Der eskalierte, als sie ihm androhte, die Polizei zu rufen. Da riss der Sohn ihr das Handy aus der Hand, warf es auf den Boden und trat mit den Füßen darauf. Weil das wohl noch nicht ausreichte, um seinem Unmut Luft zu machen, knallte er die Tür der Garage so sehr zu, dass deren Glasscheibe zersplitterte. Und auch das Auto musste noch daran glauben, an ihm schlug er die Heckscheibe ein.

Grund der Auseinandersetzung soll ein Ärgernis mit dem neuen Lebensgefährten der Mutter gewesen sein. Laut Gericht hat er etwas gegen den sorglosen Lebensstil des Stiefsohnes einzuwenden und hält es wohl für besser, wenn der Jugendliche einer Arbeit nachgehen würde.

Das Gericht verurteilte den 17-Jährigen wegen Sachbeschädigung zu einem Dauerarrest von vier Wochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.