Das Landgericht Erfurt will im neu aufgerollten Fall von möglicher Vergewaltigung klären, inwieweit der “vollständige Verlust der Erektionsfähigkeit“ des Angeklagten tatsächlich irreversibel ist.
Sabine Brandt
Das Landgericht Erfurt will im neu aufgerollten Fall von möglicher Vergewaltigung klären, inwieweit der “vollständige Verlust der Erektionsfähigkeit“ des Angeklagten tatsächlich irreversibel ist.
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