Gera / Saalfeld / Gräfentonna. Der Häftling aus dem engsten „Jungsturm“-Umfeld konnte offenbar mehrere Mobiltelefone nutzen, um Zeugen einzuschüchtern und Aussagen abzusprechen.

Ein Neonazi aus dem engsten Umfeld der Neonazi-Gruppe „Jungsturm“ hat offenbar über Monate mit verbotenen Handys aus der U-Haft heraus telefoniert. Der Rechtsextremist Felix R. soll laut MDR so aus der JVA Tonna heraus unter anderem Kontakt zu anderen „Jungsturm“-Mitgliedern gehalten haben. Dabei sollen auch entlastende Zeugenaussagen abgesprochen und die Einschüchterung von möglichen Belastungszeugen koordiniert worden sein. Auch mit mehreren „Jungsturm“-Mitgliedern, die derzeit in Gera vor Gericht stehen, hatte der Neonazi demnach regelmäßig Kontakt.

Politisch motivierte Delikte kamen vor allem von Rechts

Zeugenaussagen und Einschüchterungen abgesprochen

Laut MDR hatte R. in seiner Zeit in Untersuchungshaft ab Oktober 2019 bis zum Prozessbeginn im April 2020 mindestens drei illegal eingeschleuste Handys und einen USB-Stick besessen. Demnach wurden die Behörden auf mindestens eines der Handys zufällig bei Telefonüberwachungen weiterer „Jungsturm“-Mitglieder aufmerksam. Im April 2020 beschwerte sich die Staatsanwaltschaft bei der JVA Tonna über die zu geringen Sicherheitsmaßnahmen und machte auf das illegale Handy aufmerksam.

Ministerium: Immer wieder Handys in Gefängnis eingeschmuggelt

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte dem MDR, es komme immer wieder vor, dass Handys in JVA eingeschmuggelt würden beziehungsweise dies versucht würde. „In dem von Ihnen genannten Fall zeigte der Mobifinder höhere Werte an. Daraufhin erfolgten Zellendurchsuchungen und die Handys wurden sichergestellt. Die Bediensteten handelten korrekt, so dass es keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen ergibt.“ Nichtsdestotrotz würden alle Abläufe und Sicherungsvorkehrungen permanent geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Felix R. war im Juli am Amtsgericht Rudolstadt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Im November 2020 verringerte das Landgericht Gera im Berufungsprozess die Strafe um sechs Monate auf zwei Jahre und zehn Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits im ersten Prozess war der Besitz eines einzelnen illegal eingeschleusten Mobiltelefons öffentlich geworden.