Erfurt. Mehrere hundert Straftaten hat die Thüringer Polizei in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres im politisch motivierten Bereich registriert.

Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität haben vor allem Straftaten aus mutmaßlich rechtsradikalen Beweggründen die Thüringer Polizei in der ersten Jahreshälfte beschäftigt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ringo Mühlmann hervor. So erfasste die Landespolizei im ersten Halbjahr 2020 vor allem Straftaten, die sie dem rechten politischen Spektrum zuordnete.

Von 624 als politisch motiviert erfassten Delikten seien 418 Straftaten der rechtsmotivierten Kriminalität zugeordnet worden, heißt es in der Antwort. Das entspricht etwa 67 Prozent des Gesamtstraftatenaufkommens im politischen Bereich. Als links motiviert stufte die Polizei 129 der erfassten Fälle ein. Insgesamt 75 Fälle konnten die Polizei nicht in ihr klassisches Raster einordnen, zwei gelten demnach als religiös motiviert.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass er die größte Gefahr für die Sicherheit in Thüringen von rechtsmotivierten Straftätern ausgehen sieht. Unter den 418 mutmaßlich rechtsmotivierten Straftaten aus dem ersten Halbjahr 2020 sind auch neun Gewaltdelikte.

Aus der Polizeistatistik geht laut Ministeriumsangaben zudem hervor, dass der überwiegende Teil der ermittelten Tatverdächtigen im Staatsschutzbereich Männer oder männliche Kinder und Jugendliche sind. Von den 299 Tatverdächtigen über alle Deliktsbereiche hinweg waren 265 männlichen Geschlechts.

Die Aufklärungsquote innerhalb der einzelnen Kriminalitätsbereiche war im ersten Halbjahr 2020 sehr unterschiedlich. Während es der Polizei nach Ministeriumsangaben gelang, fast 47 Prozent der rechts motivierten Straftaten aufzuklären, lag die Aufklärungsquote bei den links motivierten Straftaten bei nur 6,2 Prozent.

Ob eine Tat, die die Polizei als aufgeklärt ansieht, auch aus Sicht der Staatsanwaltschaften und Gerichte so zu bewerten ist, darüber sagt diese Einstufung allerdings nichts aus. So kommt es etwa vor, dass von der Polizei präsentierte Tatverdächtige in Gerichtsverfahren freigesprochen werden.

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