Gera. Eine Frau soll mit vergiftetem Kuchen versucht haben, ihren Schwiegervater zu töten: Wie das Landgericht Gera in dem Fall entschieden hat.

Das Landgericht Gera hat am Montag ein Ehepaar aus Altenburg vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden den Versuch vorgeworfen, den Vater des Angeklagten mit einem vergifteten Erdbeerkuchen zu töten.

Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf sah keine ausreichenden Beweise. Die Anklage beruhte vor allem auf den Aussagen des Seniors, der einen Anschlag mit Schlaftabletten vermutet hat. Allerdings steht der Vorwurf auch in direktem Zusammenhang mit Streitigkeiten über das Wohnrecht des Mannes und seiner Frau im Haus des Sohnes.

Toxikologe probiert mit Schlafmittel versetzten Kuchen im Selbstversuch

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess hatte das Gericht den Toxikologen Frank T. Peters der Rechtsmedizin Jena gehört. Er sprach über die Wirkung der Schlaftabletten, die zwar Dämmerzustände wie vom Zeugen beschrieben auslösen können, aber nicht für die beschriebene Dauer von zwei Wochen die Gedanken vernebeln. Auch sei unwahrscheinlich, die nötige Dosis über nur einen Bissen Kuchen aufzunehmen.

Prozess am Landgericht Gera wegen versuchten Mordes in Altenburg: Der Angeklagte mit Verteidigerin Astrid Koch und die Angeklagte mit Verteidigerin Ines Kreisel (von links)
Prozess am Landgericht Gera wegen versuchten Mordes in Altenburg: Der Angeklagte mit Verteidigerin Astrid Koch und die Angeklagte mit Verteidigerin Ines Kreisel (von links) © Tino Zippel

In einem Selbstversuch hatten der Wissenschaftler und seine Kollegen getestet, ob bei mit Schlafmittel versetztem Rührkuchen ein wie vom Zeugen beschriebener, mandelbitterer Geschmack wahrzunehmen sei. „Fast alle Probanden haben im Vergleich den mit Schlaftabletten versetzten Kuchen wegen seiner dezent bitteren Note erkannt“, sagt der Toxikologe. Aber keiner habe einen sehr intensiven Mandelgeschmack beschrieben.

Staatsanwaltschaft hält Tatvorwurf gegen Paar nicht mehr aufrecht

Nach der Beweisaufnahme hatte bereits Staatsanwalt Arnd Knoblauch einen Freispruch für die 39-Jährige und den 38-Jährigen beantragt. Auch die Verteidigerinnen Ines Kreisel und Astrid Koch plädierten auf einen Freispruch. Die ursprünglich mitangeklagte Ehefrau des Seniors war bereits eines natürlichen Todes gestorben. Sie hatte bei der Polizei von dem angeblichen Mordkomplott berichtet, für den sie die Schlaftabletten geliefert habe.

Die Strafkammer sah in den Aussagen des angeblichen Opfers zu viele Widersprüche. Wahrscheinlicher sei, dass der Senior erbost über die Wohnungskündigung war, sagte Tonndorf. Die Kammer hatte sogar erwogen, dem Anzeigeerstatter die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, nahm davon aber Abstand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.