Köln (dpa/tmn) -. Beim Fensterputzen oder dem Schneiden mit scharfen Messern ist die Unfallgefahr groß. Und trotzdem sind viele Haushaltshilfen schwarz beschäftigt. Diese Konsequenzen drohen dem Auftraggeber.

Die gute Nachricht vorweg: Auch schwarz beschäftigte Haushaltshilfen sind unfallversichert. Im Zweifel kann es aber teuer werden. „Die Unfallversicherung kann sich von dem Arbeitgeber die Aufwendungen, die durch den Versicherungsfall entstehen, erstatten lassen“, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür aus Köln.

Die Kosten entstehen in der Regel für Behandlung und Reha. Die Unfallversicherung kann außerdem die rückständigen Beiträge nachverlangen. Unter Umständen für bis zu 30 Jahre.

Haushaltshilfen auf Minijob-Basis sind immer unfallversichert. „Ist die Haushaltshilfe allerdings nicht abhängig beschäftigt, sondern selbstständig, genießt sie keinen Versicherungsschutz“, so Oberthür. In dem Fall kann die Haushaltshilfe nur dann vom Auftraggeber Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern, wenn dieser den Unfall verursacht hat.