Erfurt. Geblitzte Raser können in Thüringen ihren Führerschein unter bestimmten Bedingungen vorläufig wieder zurückerhalten.

Das bestätigen gegenüber dieser Zeitung die jeweiligen Sprecher des Innenministeriums und der Landespolizeidirektion. Diese Maßnahme würde dann gelten, wenn der Führerschein wegen zu schnellen Fahrens nach dem neuen Bußgeldkatalog eingezogen wurde.

Bestrafung erfolgt zeitversetzt

Grund ist ein Formfehler im neuen Regelwerk. Dabei geht es um Geschwindigkeits-Überschreitungen von 21 km/h im Ort und 26 km/h außerorts. Betroffene Autofahrer sollten sich bei der Polizei melden. Auch Verwarngelder werden derzeit nicht sofort abkassiert. Die Bestrafung ist aber nur ausgesetzt, diese erfolge zeitversetzt - je nachdem welcher Bußgeldkatalog in Kraft treten würde.

Bundesministerium prüft weiteren Umgang

Derzeit prüft das Bundesministerium für Verkehr die rechtlichen Folgen für den weiteren Umgang mit den noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hatte erklärt, dass er keinen Grund dafür sehe, die Regelungen „zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“

Verwarnungen in Jena nach altem Bußgeldkatalog