Berlin. Geld gibt es in Deutschland monatlich für alle Kinder. Doch Eltern, die einen bestimmten Beruf ausüben, bekommen noch deutlich mehr.

  • Familien mit Kindern werden in Deutschland durch das Kindergeld unterstützt
  • Für Menschen mit einem bestimmten Job gibt es darüberhinaus für jedes Kind extra Geld
  • Lesen Sie hier, um wen es sich handelt

Kinder sind nicht nur lieb und süß, sondern auch: teuer. Eine Studie zeigt, dass ein Kind monatlich rund 700 Euro und bis zu seinem 18. Lebensjahr somit insgesamt circa 150.000 Euro kostet. Um Familien bei diesen hohen Ausgaben unter die Arme zu greifen, wird in Deutschland allen Eltern das Kindergeld gezahlt, welches in Zukunft durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden könnte. Es gibt jedoch eine Berufsgruppe, die sich darüber hinaus über weitere Zahlungen freuen darf: Beamte erhalten zusätzlich zu den 250 Euro pro Kind sogenannte Familienzuschläge vom Staat.

Bei einer Heirat bekommen Beamte bislang somit 153,88 Euro brutto im Monat mehr. Für das erste und zweite Kind kommen 132,55 Euro dazu und ab dem dritten Kind ganze 409,76 Euro. Ein verheirateter Beamter oder eine verheiratete Beamtin mit vier Kindern erhält somit Zuschläge in Höhe von 1236,44 Euro im Monat. Das reguläre Kindergeld, welches sich bei vier Kindern auf 1000 Euro summiert, kommt noch hinzu. Somit wäre man insgesamt bei Zuschlägen von 2236,44 Euro im Monat.

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Und in Zukunft wird es für Beamten-Kinder sogar noch mehr Geld geben. Denn die Höhe der Zuschläge steigt, wenn die Beamtenbezüge erhöht werden und das könnte bald der Fall sein: Nach den abgeschlossenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im April soll das Gehalt ab dem 1. März 2024 um 5,5 Prozent steigen. Wird diese Tarifeinigung auch auf die Bezüge der Beamten angewendet, erhöhen sich die Zuschläge für die ersten beiden Kinder auf jeweils 138,75 Euro und ab dem dritten Kind auf 432,29 Euro.

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Kindergeld: Beamten soll ein "amtsangemessener Lebensunterhalt" gewährt werden

Wie ein Pressesprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat dieser Redaktion erklärt, befinde man sich mit dem Entwurf des Gesetzes "derzeit in der Abstimmung unter den Bundesressorts". Mit dem Gesetz würde man, so der Sprecher, "eine amtsangemessene Bundesbesoldung und -versorgung" sicherstellen. Grundlage dieser Besoldung sei das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip, wonach Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien ein "amtsangemessener Lebensunterhalt" zu gewähren sei.

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Die Frage, ob diese Voraussetzung für andere Berufsgruppen nicht genauso wichtig sein sollte, lässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat unbeantwortet. Der Pressesprecher verweist allerdings darauf, dass über die Entgelte und Arbeitsbedingungen anderer '"zweifellos wichtiger Berufe" in aller Regel die Tarifvertragsparteien in eigener Verantwortung entscheiden würden.