Erfurt. Der Status der FDP im Landtag hatte die Abgeordneten in einer Sondersitzung beschäftigt. Nun entschieden die Parlamentarier, dass die noch verbliebenen FDP-Abgeordneten eine Gruppe bilden können.

Die vier verbliebenen Thüringer FDP-Abgeordneten können sich im Landtag zu einer Gruppe zusammenschließen und damit unter anderem ihre Arbeit in wichtigen Fachausschüssen fortsetzen. Die rechtliche Grundlage damit schuf der Thüringer Landtag am Donnerstag mit der Änderung der Geschäftsordnung. Die neuen Regeln wurden mit den Stimmen von Linke, CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abgeordneten Ute Bergner beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Der FDP-Abgeordnete Thomas Kemmerich machte klar, dass sich seine Gruppe rechtliche Schritte vorbehält. "Ich habe der Vorlage eben zugestimmt, um die Funktionsfähigkeit des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Gleichwohl behalten wir uns vor, die Rechtslage auf ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit zu überprüfen", sagte Kemmerich. Die FDP hatte einen Alternativantrag eingereicht. Über ihn wurde dann nicht mehr abgestimmt.

Für Fraktion sind mindestens fünf Abgeordnete nötig

Die FDP hatte im Parlament den Status einer Fraktion verloren, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner aus der Fraktion ausgetreten ist. Für die Bildung einer Fraktion sind in Thüringen mindestens fünf Abgeordnete nötig.

Als Gruppe können die FDP-Abgeordneten nach den neuen Regeln nun weiterhin Anträge ins Parlament einbringen und Aktuelle Stunden beantragen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die FDP-Gruppe darf keine Großen Anfragen stellen, hat ein Anrecht auf nur noch eine Aktuelle Stunde pro Quartal, darf kein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten verlangen, keine außerplanmäßigen Parlamentssitzungen mehr beantragen, und auch nicht mehr verlangen, die Öffentlichkeit im Plenarsaal auszuschließen. Außerdem wurde die ihr zustehende Redezeit stärker begrenzt.

Offen bleibt, ob die FDP weiterhin einen Vize-Landtagspräsidenten stellen darf. Dazu gibt es nach Angaben mehrerer Abgeordneter unterschiedliche rechtliche Auffassungen.

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