Erfurt. Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes hat in einem Urteil neu entschieden, welche Auswirkungen eine rote Karte auf die Sperre eines Spielers hat.

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat in einem Urteil neu entschieden, welche Auswirkungen eine rote Karte auf die Sperre für den jeweiligen Spieler hat. Demnach argumentierte das dreiköpfige Gremium, dass laut TFV-Spielordnung Hallenspiele keine Pflichtspiele sind, wie deren Vorsitzender Jens Krauße bestätigte.

Geklagt hatte der FC Einheit Bad Berka, nachdem ein Spieler in der zweiten Mannschaft im letzten Hinrundenspiel Rot gesehen hatte. Zunächst war der Fußballer vom Spielausschuss des KFA Mittelthüringen für zwei Spiele gesperrt worden. Der Verein legte Widerspruch ein, der abgewiesen wurde. Nun entschied das TFV-Verbandsgericht neu. Weil die Sperre ausdrücklich für Pflichtspiele – also Meisterschaft und Pokalwettbewerb – ausgesprochen worden war, wollte der FC Einheit Bad Berka erreichen, dass der Spieler an den Hallenkreismeisterschaften teilnehmen kann. Mit Erfolg, wie das TFV-Verbandsgericht nun entschieden hat.

Das Urteil könnte nun Auswirkungen auf ganz Thüringen haben. Nicht nur in Mittelthüringen und auf Landesebene bei den Frauen gibt es bislang die Regelung, dass Hallenspiele als Pflichtspiele anzusehen sind. Mögliche Konsequenzen könnten auf dem Verbandstag im Juni gezogen werden.