Berlin. Bauministerin Geywitz will den Kommunen ein Vorkaufsrecht gewähren, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Doch das Gesetz steckt fest.

Von ihrem Kabinettskollegen Marco Buschmann ist Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zunehmend frustriert. Geywitz dringt seit Monaten auf einen strengeren Mieterschutzdoch sowohl bei der Verlängerung der Mietpreisbremse als auch bei der Absenkung der Kappungsgrenzen, die in angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen binnen drei Jahren auf maximal 15 Prozent begrenzt und laut Koalitionsvertrag auf 11 Prozent abgesenkt werden soll, steht Justizminister Buschmann auf der Bremse.

Der Hintergrund: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will zur Kriminalitätsbekämpfung Vorratsdatenspeicherung nutzen, Buschmann lehnt eine anlasslose Speicherung ab. Es ist eine Pattsituation: Solange sich Faeser bei der Vorratsdatenspeicherung nicht bewegt, blockt Buschmann die Gesetzesvorhaben zur Mietpreisbremse und Kappungsgrenze.

Miete: Gesetz zum kommunalen Vorkaufsrecht hängt fest

Doch auch das Gesetzesvorhaben von Geywitz hängt bei Buschmann fest: Die Bauministerin will es Kommunen ermöglichen, in sogenannten Milieuschutzgebieten ein Vorkaufsrecht auszuüben. In Milieuschutzgebieten soll ein umfassender Wandel in der Zusammensetzung der dort Wohnenden verhindert werden. Sollen Gebäude beispielsweise abgerissen, luxussaniert oder Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, können in diesen Gebieten Kommunen ihr Veto einlegen.

Bis 2021 war es den Kommunen zudem möglich, ein Vorkaufsrecht auszuüben. So konnten Kommunen Gebäude erwerben und etwa an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften übertragen. Insbesondere in Berlin kam das Instrument häufig zum Einsatz. Dann allerdings kippte das Bundesverwaltungsgericht die Praxis.

Geywitz legte im April des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf vor, um das Vorkaufsrecht wieder zu ermöglichen – doch seitdem passiert nichts. „Ich hoffe sehr, dass wir hier nun zügig vorankommen“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sei ein „wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten“, so die Bauministerin.

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In rund 450 Fällen hätten Kommunen Wohnhäuser seit Sommer 2022 erwerben können

Laut einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), deren Ergebnisse unserer Redaktion vorliegen, hätten mit dem Gesetz zwischen Sommer 2022 und Mai 2023 in rund 450 Fällen die Städte Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt am Main, München und Köln die Möglichkeit gehabt, Wohnhäuser zu erwerben. In Berlin und Leipzig hätten demnach über 100 Wohnhäuser gesichert werden können, in Hamburg rund 140, in Frankfurt am Main rund 60, in München mehr als 30 und in Köln mehr als 20.