Berlin. Sie können Spenden steuerlich absetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Experte erklärt, was Sie bei der Steuererklärung beachten müssen.

Knapp 19 Millionen Menschen haben 2022 insgesamt 5,7 Milliarden Euro gespendet. Vor allem die Weihnachtszeit ist beliebt, um vom eigenen Geld etwas an Bedürftige abzugeben. Doch mit einer Spende tut man nicht nur anderen etwas Gutes – man kann sie auch von der Steuer absetzen. Und nicht in jedem Fall braucht man dafür einen offiziellen Nachweis.

In der Steuererklärung kann man in der Anlage „Sonderausgaben“ Spenden absetzen – und damit Steuern sparen. Aber Vorsicht, nicht alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Steuerlich gesehen sind Spenden private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und in der EU. Das bedeutet im Umkehrschluss: nicht für Hilfsorganisationen in Drittländern. Man sollte sich am besten vor der Spende informieren, ob die Organisation überhaupt begünstigt ist.

Ab diesem Betrag brauchen Sie eine Spendenbescheinigung

Ist diese Organisation begünstigt, reicht für das Finanzamt bei Spenden bis zu 300 Euro ein vereinfachter Zuwendungsnachweis, es braucht also nicht zwingend einen offiziellen Spendenbeleg. Dieser Zuwendungsnachweis kann zum Beispiel auch einfach der eigene Kontoauszug sein. Bei Spenden über 300 Euro benötigt man allerdings eine Zuwendungsbestätigung, eine sogenannte Spendenbescheinigung der jeweiligen Organisation.

Wenn man zum Beispiel 300 Euro spendet, bedeutet das aber nicht, dass man auch 300 Euro weniger Steuern zahlt. Um Geld zu sparen beziehungsweise kein Geld zusätzlich auszugeben, sollte man also nicht spenden; Obwohl man Spenden von der Steuer absetzen kann, sollte man trotzdem den Zweck verfolgen, etwas Gutes tun zu wollen.

Man muss aber nicht unbedingt an Hilfsorganisationen spenden, es gibt auch andere Möglichkeiten. Beispiel politische Parteien: Hier werden Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 1650 Euro, bei Ehegatten sogar bis 3300 Euro, besonders begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 Prozent. Sie wird hier von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen.

Darauf müssen Sie bei der Steuererklärung achten

Vorsicht bei der Steuererklärung: Spenden können nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. In den meisten Fällen ist das aber ein ausreichend hoher Betrag. Die Steuerrückerstattung richtet sich übrigens nach dem individuellen persönlichen Steuersatz.

Für Unternehmen mit Gewinneinkünften enthält das Gesetz eine alternative Berechnungsmethode mit vier Promille aus der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Maßgebend ist hierbei der jeweils höhere Betrag.

Übrigens: Mitgliedsbeiträge, die dem Sport oder kulturellen Betätigungen für die Freizeitgestaltung dienen, sind nicht begünstigt. Die Aufnahmegebühr in den Golfclub kann man also nicht als Spende von der Steuer absetzen.

Steuerexperte Fabian Walter aka Steuerfabi erreicht mit seinen Tipps zu Steuern, Steuererklärung und Co. Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf.

*Der Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und über diesen Link einkaufen, erhält die Funke Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Sie als Nutzerinnen und Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Ihnen hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.