Berlin. Von Pelletheizung bis Wärmepumpe – auch 2023 können Verbraucher von staatlichen Förderungen profitieren. Es gibt aber mehrere Auflagen.

  • Mit dem neuen Heizungsgesetz kommen zahlreiche Verpflichtungen auf Hausbesitzer zu
  • Ab 2024 sind monovalente Gas- und Ölheizungen verboten
  • Doch schon jetzt kann der Wechsel auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen für viele Haushalte finanziell attraktiv sein

Der Krieg in der Ukraine, die damit einhergehende Energie- und Preiskrise oder auch der Klimawandel – es gibt viele Gründe, die einen Wechsel auf ein umweltfreundliches und kostensparendes Heizsystem lukrativ machen. Noch 2022 hatte die Ampel-Koalition eine Strom- und Gaspreisbremse für alle Bürger auf den Weg gebracht. Seit Dezember ist zudem klar: Auch für Verbraucher mit einer Öl- oder Pelletheizung gibt es 2023 einen Zuschuss für die Bestellung aus 2022.

Und die Ampel legte mit dem Heizungsgesetz nach: Damit kommen zahlreiche Verpflichtungen auf Verbraucher und Hausbesitzer zu, wenn sie ihre Heizung erneuern, aber auch Förderungen sind zu erwarten. Auch unabhängig vom Heizungsgesetz gibt es viele Förderungen für Verbraucher für die Heizung im Jahr 2023.

Zuschuss für Pellet- und Heizölkunden: Staat plant finanzielle Entlastung für 2023

Die Entlastung für alle Strom- und Gaskunden kommt automatisch – das bedeutet: Die Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden. Anders sieht es bei Heizöl oder Holzpellets aus. Der Zuschuss für Heizöl oder Pellets muss beantragt werden. Der Bund stellt hierfür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung – die Länder sind für die Verteilung zuständig. Konkrete Details zu dieser Finanzspritze müssen noch ausgearbeitet werden. Was zum Zuschuss für Heizöl- und Pelletkunden bekannt ist:

  • Pro Haushalt ist eine Hilfe von bis zu 2000 Euro möglich.
  • Der Zuschuss wird über die Länder ausgezahlt und muss beantragt werden.
  • Die Entlastung gibt es für Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
  • Der Zuschuss wird nur für Bestellungen im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gezahlt.
  • Keinen Zuschuss: Das Heizkostenplus beträgt im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro.
  • Als Nachweis dient die Rechnung aus 2022. Diese sollten Verbraucher griffbereit haben.

Doch nicht für Bestandsheizungen gibt es 2023 staatliche Hilfen ausgezahlt. Auch gezielte Förderungen für bestimmte Heizsysteme könnten für einige Haushalte interessant werden. Im Unterschied zu den Entlastungen und Zuschüssen müssen für die Förderungen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Bei der Förderung für eine Wärmepumpe kommt es etwa auf die Art eines Systems an. Sind alle Kriterien für eine Wärmepumpen-Förderung erfüllt, wird die Maßnahme mit bis zu 40 Prozent bezuschusst.

Ölheizung erneuern und Heizungs-Tausch-Bonus sichern: So viel Förderung gibt es

Förderung WärmepumpeZuschuss in Prozent
Grundförderung ("Basis-Zuschuss")25
Heizungs-Tausch-Zuschuss10
Installation von Wasser- / Erdwärmepumpe5
Summe aller staatlichen Zuschüsse40

So ähnlich wie bei einer Wärmepumpe ist auch das Fördermittel-System für eine Pelletheizung aufgebaut. Das auf Heizsysteme spezialisierte Unternehmen "Viessmann" berichtet, dass es für eine neue Pelletheizung bis zu zehn Prozent Basisförderung gibt. Genau wie der Wärmepumpe gibt es zudem einen Heizungs-Tausch-Bonus – das bedeutet: Wer seine alte Heizöl-, Gas- oder Stromheizung komplett ersetzt, kann sich über einen Zuschuss von zehn Prozent freuen. Für diese alten Heizungen gibt es den Zuschuss:

  • Ölheizung
  • Kohleheizung
  • Gasetagenheizung
  • Gaszentralheizung (min. 20 Jahre alt)
  • Nachtstromspeicherheizung

Bezieht man diesen Heizungs-Tausch-Bonus mit ein, kann man auch für eine Pelletheizung bis zu 20 Prozent Förderung vom Staat kassieren. Doch vor dem Einkauf und der Inbetriebnahme einer Pelletheizung sollte man ein paar Dinge beachten. Dazu zählen der Gebäudezustand oder auch die Themen Wartung und Reinigung. Unabhängig der Förderung sollte man bei einer Wärmepumpe zudem die Strompreise und bei einer Pelletheizung die aktuellen Pelletspreise bedenken.

Solarenergie zur Wärmepumpe: Förderungen und Steuer – diese Boni gibt es

Gerade für Verbraucher mit einer Wärmepumpe kann daher die Installation einer Fotovoltaik-Anlage sinnvoll sein. Ganz unabhängig von der Förderung für die Wärmepumpe gibt es separate Zuschüsse und Steuervergünstigungen für die Solaranlage. Für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt wird Berichten von "Homebook" zufolge ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr fällig. Und auch in der Einkommenssteuer sollen Anlagen mit jener Leistung nicht mehr beachtet werden.

Vor allem Verbraucher mit kleinen Solaranlagen profitieren von der fehlenden Umsatzsteuer.
Vor allem Verbraucher mit kleinen Solaranlagen profitieren von der fehlenden Umsatzsteuer. © dpa | Sven Hoppe

Ganz gezielte finanzielle Förderungen wie bei einer Wärmepumpe oder der Pelletheizung gibt es für die Photovoltaik-Anlage zumindest auf Bundesebene nicht. Allerdings vergibt die Förderbank KFW zinsgünstige Kredite für die Anschaffung und Installation einer Solaranlage, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem gibt es auf Landes- und kommunaler Ebene Förderprogramme – es lohnt sich daher, sich vorab über das Thema Förderungen und Zuschüsse für eine Solaranlage zu informieren.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Heizen mit Brennstoffzellen-Technologie: Förderung von bis zu 40 Prozent möglich

Ebenfalls förderfähig ist in Deutschland die Brennstoffzellen-Technologie – Stichwort Wasserstoff. Dabei dienen Brennstoffzellen primär als Stromspeicher – etwa für eine Wärmepumpe im Winter, wenn die Solarmodule weniger Strom liefern. Ebenso möglich ist es aber, den in den Brennstoffzellen eingesetzten Brennstoff – etwa Erd oder Biogas – elektrochemisch direkt in Strom umzuwandeln. Hierbei entsteht Wärme, die ebenfalls im Haushalt genutzt werden kann.

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Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gibt es für die Brennstoffzellen-Technologie Investitionszuschüsse mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal jedoch 34.300 Euro pro Brennstoffzelle. Der Grundbetrag der Förderung beläuft sich auf 6.800 Euro. Dieser wird ergänzt über einen leistungsabhängigen Betrag von 550 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Trotz Förderung sind Heizungen mit Brennstoffzellen-Technologie teuer.

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Brennstoffzellen als Heizsystem in privaten Haushalten: Experte gibt Empfehlung

Gerade für private Haushalte ist die Technologie eine große Investition, die sich trotz steigender Strompreise erst im Laufe von vielen Jahren rechnet. Im Gespräch mit unserer Redaktion rät Heizexperte Sven Kersten vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Verbrauchern daher erst einmal zur Zurückhaltung. Trotz staatlicher Förderung kann es sinnvoll sein, den Markt vorerst zu beobachten und erst später auf die Technologie zu setzen – etwa als Ergänzung zu einer vorhandenen Wärmepumpe.

FAQ zum neuen Heizungsgesetz ab 2024

1. Was ist das neue Heizungsgesetz?

Das neue Heizungsgesetz – das die Ampel-Koalition ab 2024 umsetzen will – zielt darauf ab, die Verwendung von fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas zu reduzieren und regenerative Alternativen wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme zu fördern. Dabei sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen arbeiten.

2. Welche Änderungen sind im neuen Heizungsgesetz vorgesehen?

Das neue Heizungsgesetz sieht unter anderem eine verpflichtende Wärmepumpen-Inspektion und Betriebskontrolle für ältere Anlagen vor. Außerdem soll ein "hydraulischer Abgleich" im Gesetz fest verankert und neue Rohrleitungen müssen gedämmt werden. Freiliegende Rohrleitungen sollen ab 2024 nicht mehr erlaubt sein.

3. Welche Bußgelder sind im neuen Heizungsgesetz vorgesehen?

Im neuen Heizungsgesetz sollen Geldstrafen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro für verschiedene Verstöße festgelegt werden. Eine Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion soll beispielsweise mit 5000 Euro geahndet werden.

4. Was ist die "Austauschpflicht" im neuen Heizungsgesetz?

Die "Austauschpflicht" sieht vor, dass alte Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Von der Austauschpflicht gibt es Ausnahmen – über diese berichten wir in einem separaten Beitrag. Die Austauschpflicht gilt aktuell schon.

5. Was bedeutet die geplante Inspektionspflicht für Wärmepumpen?

Ab 2024 plant die Ampel-Koalition routinemäßige Kontrollen auch für Wärmepumpen. Alle ab 1. Januar 2024 neu installierten Wärmepumpen sollen nach Abschluss einer kompletten Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme geprüft werden.

6. Was verändert sich für Mieter durch das neue Heizungsgesetz?

Im geplanten Heizungsgesetz wird eine Mieterhöhung als gerechtfertigt angesehen, wenn die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie wie eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die eingebaute Wärmepumpe eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht.

7. Was ist der "hydraulische Abgleich"?

Der "hydraulische Abgleich" ist eine Methode zur Optimierung der Wärmeverteilung in Heizsystemen. Er soll im geplanten Heizungsgesetz der Ampel für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben werden.

8. Was bedeutet die neue Regelung zur Rohrisolation?

Im neuen Heizungsgesetz soll eine Dämmung von Rohren für Warmwasser oder Heizungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2024 sollen freiliegende Rohre nicht mehr erlaubt sein.