Berlin. Vorläufiger Sieg im Streit der einstigen Geschäftspartner: Clanchef Arafat Abou-Chaker muss Rapper Bushido 2,2 Millionen Euro zahlen.

In der jahrelangen Fehde zwischen dem Berliner Rapper Bushido und Clanchef Arafat Abou-Chaker gibt es einen vorläufigen Sieger. Der 44-Jährige Musiker erstritt vor einem Berliner Zivilgericht eine Entschädigungszahlung von rund 2,2 Millionen Euro von seinem einstigen Manager. Beide hatten sich nach der geschäftlichen Trennung gegenseitig mit Klagen überzogen. Nun erging ein Urteil zugunsten Bushidos, wie "Bild" zuerst berichtete.

Um ein "Versäumnisurteil" handelt es sich bei dem Richterspruch, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte Abou-Chaker Bushido um Anteile an dessen Einnahmen verklagt. Das Gericht lehnte allerdings die Rechtmäßigkeit des Vertrags ab, auf dessen Grundlage der libanesische Clanchef geklagt hatte. Die Richterin brandmarkte den Kontrakt stattdessen an als "sittenwidrig".

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Jahrelanger Rechtsstreit vor dem Ende? Abou-Chaker muss Bushido 2,2 Millionen zahlen

Bushido hatte seinerseits zum juristischen Gegenschlag ausgeholt und "Widerklage" erhoben. Seiner Ansicht nach seien Zahlungen, die er gegenüber seinem einstigen Manager getätigt hatte, nicht rechtskonform gewesen. Das Berliner Zivilgericht folgte am Donnerstag der Ansicht von Bushidos Anwälten und verdonnerte Abou-Chaker zu einer Entschädigungszahlung knapp über 2,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.

Arafat Abou-Chaker muss sich seit mehr als einem Jahr vor dem Berliner Landgericht verantworten, weil er seinen ehemaligen Geschäftspartner, der Rapper Bushido, bedroht, genötigt und geschlagen haben soll.
Arafat Abou-Chaker muss sich seit mehr als einem Jahr vor dem Berliner Landgericht verantworten, weil er seinen ehemaligen Geschäftspartner, der Rapper Bushido, bedroht, genötigt und geschlagen haben soll. © Olaf Wagner

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Juristisches Manöver? Clanchef verzichtete vorerst auf eigenen Antrag

Final ist der Richterspruch aber keinesfalls. Denn das Urteil, dass das Gericht gefällt hat, war keine Entscheidung zur Sache. Wie der "Spiegel" berichtet, hatte die Vertretung von Abou-Chaker auf einen eigenen Antrag verzichtet. Dabei könnte es sich um ein strategisches Manöver handeln. Denn bevor das Urteil rechtsgültig wird, hat Abou-Chakers zwei Wochen Zeit, mit einem eigenen Antrag zu reagieren.

Entbrannt war der Rechtsstreit zwischen den einstigen Geschäftspartnern 2017. Damals hatte Bushido versucht, sich von seinem langjährigen Freund und Nachbarn loszusagen. Teil der Saga war auch eine körperliche Auseinandersetzung, bei der Arafat Abou-Chaker mit einer Plastikflasche und einem Stuhl auf seinen damaligen Mandanten losgegangen war. Zur Drohkulisse gehörten auch einige Mitglieder der libanesischen Großfamilie. Seitdem läuft eine weitere Anklage gegen Abou-Chaker wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung.

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