Berlin. Regenbogenfamilien fühlen sich von Abstammungsrecht oft benachteiligt. Justizminister Buschmann will das ändern. Das ist sein Plan.

Bekommt ein Ehepaar ein Kind, ist von Anfang klar, wer rechtlich die Eltern des Babys sind – meistens jedenfalls. Denn während die Ehemänner der gebärenden Frau automatisch als Väter eingetragen werden, müssen lesbische Co-Mütter das Kind, das ihre Frau bekommen hat, erst noch adoptieren, um ebenfalls als Mutter zu gelten. Ein Prozess, der aufwendig ist und den viele betroffene Familien als schmerzhaft empfinden – und der deshalb bald Geschichte sein soll.

Eine entsprechende Reform des Abstammungsrechts hatte die Ampel schon im Koalitionsvertrag vereinbart, jetzt will Justizminister Marco Buschmann sie vorantreiben. Im Januar soll ein Eckpunktepapier mit konkreten Vorschlägen kommen, sagt er dieser Redaktion. „Wir wollen sicherstellen, dass alle Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Eltern haben können“, sagt Buschmann. „Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass in solchen Fällen die Partnerin der Frau, die das Kind gebiert, auch Mutter des Kindes werden kann, ohne dass sie das Kind adoptieren muss.“ Der Umweg über das Adoptionsrecht sei „mühevoll, kostenintensiv und mit Rechtsunsicherheit verbunden“, sagt Buschmann. „Betroffene Familien empfinden ihn oft als schwere Belastung.“

Der FDP-Politiker betont auch, dass dabei an bestimmten geltenden Rechtsgrundsätzen nicht gerüttelt werden soll. „Auch künftig soll ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können“, sagt Buschmann. „Und auch künftig soll die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein.“

Buschmann: 2024 soll ein Jahr für die Reform des Familienrechts werden

Die Reform des Familienrechts ist eines der großen Projekte von Justizminiter Marco Buschmann (FDP).
Die Reform des Familienrechts ist eines der großen Projekte von Justizminiter Marco Buschmann (FDP). © picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Die Reform des Abstammungsrechts ist Teil einer Reihe von familienrechtlichen Änderungen, die in der zweiten Hälfte der Legislatur kommen sollen. „2024 soll das Jahr werden, in dem wir das Versprechen einer Reform des Familienrechts mit Leben füllen“, sagt Buschmann. Die Modernisierung des Familienrechts sei eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben in dieser Wahlperiode.

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So will das Justizministerium ebenfalls Anfang des Jahres Eckpunkte für die Überarbeitung des Sorge- und Umgangsrechts vorlegen, wie der Minister ankündigt. „Wir wollen Trennungseltern besser dabei unterstützen, ihre Kinder partnerschaftlich zu betreuen“, sagt er. „Dafür wollen wir das Wechselmodell erstmals im Gesetz regeln. Außerdem wollen wir die Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern stärken und das ‚kleine Sorgerecht‘ ausbauen.“

Schon im August hatte er außerdem eine Reform des Unterhaltsrechts angekündigt und dazu Eckpunkte vorgelegt. Die Rückmeldungen darauf seien „ermutigend“ gewesen, sagt Buschmann, auf dieser Grundlage sei ein Gesetzentwurf entstanden, der bald in die Ressortabstimmung gehen soll. „Denn wir brauchen endlich ein Unterhaltsrecht, das es belohnt, wenn sich Elternteile nach einer Trennung bei der Betreuung ihres Kindes intensiv engagieren.“

Neues Namensrecht: Bundestagsbeschluss Anfang des Jahres

Auch Vorschläge für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft wolle er rasch präsentieren. „Zu diesem Vorhaben haben wir in den letzten Monaten viele konstruktive Gespräche in der Bundesregierung geführt“, sagte er. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unseren Ideen zeitnah an die Öffentlichkeit gehen können.“ Übernahme von Verantwortung gebe es heute auch jenseits von Familie und Partnerschaft. „Dem soll die Verantwortungsgemeinschaft Rechnung tragen.“

Am weitesten seien die Pläne zur Reform des Namensrechts vorangeschritten, der Bundestag werde den Gesetzentwurf voraussichtlich schon in den ersten Wochen des neuen Jahres beschließen, kündigte Buschmann an. Spätestens ab 2025 sollten Familien dann einen gemeinsamen Doppelnamen wählen können.