Berlin. Am Mittwoch berät das Kabinett die Pläne zur Bafög-Reform. Ein wesentlicher Teil bleibt allerdings unverändert. Das sorgt für Kritik.

Lange wurde sie gefordert, nun soll die Bafög-Reform endlich kommen: Am Mittwoch will das Bundeskabinett die Pläne auf den Weg bringen. Ein wichtiger Punkt ist dabei allerdings nicht vorgesehen: Eine Erhöhung der Fördersätze. Stattdessen ist laut einem Referentenentwurf des Bildungsministeriums unter anderem eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialhilfebezug geplant.

Außerdem sollen die Freibeträge beim Einkommen der Eltern oder der Ehe- und Lebenspartner um fünf Prozent angehoben werden. Dadurch wären mehr Menschen antragsberechtigt. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will es Studierenden zudem erleichtern, das Studium um ein Semester zu verlängern oder aber das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. In Kraft treten soll die Reform zum Wintersemester 2024/25.

Kritik an der Bafög-Reform: Wo bleibt die Erhöhung?

Kritik gibt es vor allem an der fehlenden Erhöhung der Bafög-Sätze. Änderungen hatte es zuletzt zum Wintersemester 2022/23 gegeben. Damals war die Pauschale für den Grundbedarf von 427 Euro auf 452 Euro gestiegen, die Wohnkosten-Pauschale von 325 Euro auf 360 Euro. Das sei nicht ausreichend, heißt es etwa von Sozialverbänden. Auch die Grünen sehen die Pläne des Bildungsministeriums kritisch – und wollen vor allem in diesem Punkt bei den anstehenden Beratungen im Bundestag nachverhandeln.

Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte vor rund zwei Wochen zudem einen Fünf-Punkte-Plan zur Modernisierung des Bafög beschlossen. Darin heißt es: „Inflation und steigende Mieten belasten Menschen in Ausbildung besonders hart, darum muss das Bafög dem steigenden Bedarf gerecht werden.“ Die Bedarfssätze müssten daher mindestens auf das Bürgergeld-Niveau angehoben und zudem regelmäßig angepasst werden, forderte die Fraktion.

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Bafög: Studierendenwerke kritisieren aktuelle Pläne für Reform

Auch das Deutsche Studierendenwerk hält die aktuellen Bafög-Sätze für nicht ausreichend und plädiert für eine Nachbesserung der Reform. „Der Bafög-Grundbedarf liegt mit 452 Euro im Monat deutlich unter dem, was die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt vorgibt, nämlich 520 Euro im Monat, und weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat, was die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert“, sagte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl dieser Redaktion. Studierende würden jedoch nicht weniger essen, trinken und heizen als andere Menschen. Die Wohnkosten-Pauschale in Höhe von 360 Euro sei zudem kaum noch ausreichend für ein WG-Zimmer – die Kosten lägen derzeit bei durchschnittlich 450 Euro.

Besonders brisant sei es, dass der von der Bundesregierung eingesetzte Bafög-Beirat dringend dazu raten würde, sowohl die Bafög-Bedarfssätze als auch die Wohnkostenpauschale zu erhöhen und regelmäßig anzupassen. Das Bildungsministerium würde diesen Rat aber nicht berücksichtigen, so Anbuhl. „Das ist komplett unverständlich“, erklärte er. „Die Bundesregierung darf den Rat seines Beratungsgremiums nicht ignorieren.“ Er appellierte daher an das Parlament, hier nachzubessern. „Bliebe es beim Referentenentwurf, würde das Bafög bei den Bedarfssätzen und der Wohnkostenpauschale weiter beim Stand vom Herbst 2022 stagnieren“, sagte Anbuhl. „Die Studierenden würden mit vielen weiteren Nullrunden abgespeist.“

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