Berlin. Ein Kamin- oder Pelletofen ist auch in einer Mietwohnung denkbar. Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten. Hier erfahren Sie mehr.
- Ein Kamin- oder Pelletofen kann auch in einer Mietwohnung eine sinnvoller Ergänzung zur Zentralheizung sein
- Vor einem Einbau sollten Mieter aber ein paar Dinge unbedingt beachten – dazu zählt etwa das Einverständnis des Vermieters
- Auch die Frage, was nach einem Auszug passiert, sollte man vorab klären – wir fassen diese Punkte für Sie zusammen.
Die Hochphase der Energiekrise 2022 ist überwunden: Seit Jahresbeginn sind die Energiepreise drastisch gesunken. Die Preise für Gas und Heizöl haben sich stabil eingependelt und auch die Pelletspreise haben nach der Rekordphase 2022 wieder normalisiert. Umso interessanter wird damit die Investition in einen Kamin oder Pelletofen. Auch in einer Mietwohnung kann sich die Investition lohnen und die Heizkosten langfristig senken. Was es zu beachten gibt und wie die Installation abläuft:
Ganz grundsätzlich ist der Vermieter der erste Ansprechpartner, wenn es um die Anschaffung eines mit Holz oder Pellets betriebenen Ofens geht. Sein Einverständnis ist zwingend erforderlich, auch wenn das Mietshaus über die technischen Voraussetzungen für den Betrieb wie eine Anschlussmöglichkeit oder einen passenden doppelzügigen Schornstein verfügt. Argumente für einen Einbau, die den Vermieter überzeugen, könnten eine Wertsteigerung der Wohnung durch einen Kaminofen oder eine Ersparnis bei den Heizkosten sein.
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Nach Einverständnis von Vermieter: Diese besonderen Regelungen sind zu beachten
Nächster Ansprechpartner vor dem Einbau eines Holzofens ist der Schornsteinfeger. Dieser muss vor dem Einbau prüfen, ob der Schornstein auch wirklich für einen Kamin- oder Pelletofen geeignet ist. Laut dem Portal Pro Mietrecht muss diese Prüfung beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger in Auftrag gegeben werden. Dieser ist auch für die Abnahme des neuen Ofens vor der erstmaligen Inbetriebnahme zuständig.
Besondere Regelungen gelten für den Einbau eines gebrauchten Ofens. In diesem Fall ist erhöhte Vorsicht geboten, da ein Einbau eines älteren Modells mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht erlaubt ist. Seit 2015 gelten nämlich verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
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Kamin- oder Pelletofen nach Auszug zurückbauen? Warum sich ein schriftlicher Vertrag empfiehlt
Stellt sich zum Abschluss die Frage, was mit dem Ofen passiert, wenn der Mieter aus seiner Wohnung auszieht. Falls der Mieter den Kaminofen selbst bezahlt hat, handelt es sich auch in einer Mietwohnung um sein Eigentum. Die Kosten für den Abbau und Transport muss der Mieter dementsprechend auch selbst tragen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte all diese Punkte mit dem Vermieter vertraglich festhalten.
Grundsätzlich darf der Vermieter vom Mieter immer verlangen, dass dieser bei seinem Auszug den Kamin wieder entfernt. Damit darüber kein Streit entsteht, sollte auch dieses Detail immer schriftlich festgehalten werden. (tok)
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