Berlin. Ein Zahnbleaching soll Verfärbungen beheben und zu einem strahlenden Lächeln verhelfen. Doch die Behandlung birgt auch manche Risiken.

Verfärbungen an den Zähnen können als störend empfunden werden. Um die Zähne aufzuhellen, gibt es verschiedene Methoden. In der Drogerie findet man Pasten, Bleaching-Streifen und Gels, die eine schnelle Aufhellung versprechen. Als besonders effektiv gilt jedoch das Zahnbleaching beim Zahnarzt. Schonend und sicher sollen die Zähne damit aufgehellt werden. Die Behandlung ist aber nicht für jeden geeignet. Experten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Zähne: Welche Ursachen stecken hinter Verfärbungen?

Verfärbte Zähne können unterschiedliche Auslöser haben. Barbara Plaster, Zahnärztin und Vizepräsidentin der Zahnärztekammer Berlin, erklärt: „Es gibt innere und äußere Verfärbungen. Äußere entstehen beispielsweise durch Kaffee, Tee, färbende Lebensmittel wie Tomatensoße, oder auch eine unzureichende Zahnpflege.“

Wenn die Ursache einer Verfärbung intrinsisch ist, liegt sie im Inneren des Zahnes. „Durch ein Trauma, wenn man zum Beispiel hingefallen ist, kann es sein, dass der Zahn im Laufe der Zeit dunkel wird. Auch bestimmte Medikamente, Stoffwechselstörungen sowie der natürlich Alterungsprozess können die Zähne verfärben. Der häufigste Grund ist allerdings eine alte Wurzelbehandlung.“ Dabei kommt es im Verlauf von Jahren zu Grau-Verfärbungen, die unter anderem auf verbleibende Blutreste, bestimmte Füllungen oder erneute Entzündungen zurückzuführen sind.

Bei inneren Verfärbungen werden andere Bleaching-Methoden angewendet als bei einer äußerlichen Aufhellung. Dementsprechend wichtig ist es der Expertin zufolge, vorab beim Zahnarzt zu klären, welche Art von Verfärbung vorliegt.

Wann ist ein Zahnbleaching möglich – und wann nicht?

Eine zahnärztliche Beratung ist laut Barbara Plaster ohnehin Voraussetzung für ein Bleaching. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte der Patient dabei seine Wünsche und Vorstellungen kommunizieren. „Nur ein Zahnarzt kann einschätzen, was an Aufhellung maximal erreicht werden kann. Außerdem muss man den Gesundheitszustand der Zähne untersuchen.“

Je gesünder die Zähne sind, desto besser. Die Expertin empfiehlt deshalb vor der Behandlung eine sogenannte Professionelle Zahnreinigung. Dabei können erste Verfärbungen entfernt sowie Entzündungen am Zahnfleisch oder Karies entdeckt und gegebenenfalls behandelt werden. Im Falle einer leichten Zahnfleischerkrankung oder anderen Defekten muss der Zahnarzt individuell abschätzen, ob ein Zahnbleaching machbar ist.

Nicht möglich ist das Bleichen von Zahnersatz. „Alles, was künstlich ist wie beispielsweise Füllungen, Veneers oder Kronen kann man nicht bleachen. Nur natürlicher Zahnschmelz lässt sich aufhellen“. Wer schwanger ist oder stillt, sollte ebenfalls kein Bleaching durchführen lassen. Lesen Sie auch:Wie Zahnausfall das Risiko einer Demenz erhöhen könnte

Was wird bei einem Bleaching gemacht?

Beim chemischen Aufhellen werden die Zähne mit bestimmten Substanzen – in der Regel Wasserstoffperoxid – behandelt. Das Bleichmittel wird auf unterschiedliche Weise beispielsweise als Gel mittels Schiene oder Klebestreifen auf die Zähne aufgetragen. Anschließend setzt es aktiven Sauerstoff frei. Dieser dringt in den Zahnschmelz ein, spaltet dort gefärbte Moleküle auf und wandelt sie in farblose wasserlösliche Moleküle um.

Angst vor Zahnfleischreizungen und Schmerzen muss man laut Plaster aber nicht haben, da nur der Zahnschmelz behandelt werde. Dem stimmen allerdings nicht alle zu. In einer Ausgabe des Podcast „Wissen weekly“ berichtet eine zahnempfindliche Patientin von starken Schmerzen bei der Behandlung.

Wie viel muss man für ein Bleaching zahlen?

Der Verbraucherzentrale zufolge kostet ein Bleaching, das in einer Zahnarztpraxis durchgeführt wird, 30 bis 70 Euro pro Zahn. Je nach Praxis und Anzahl der aufzuhellenden Zähne können die Kosten bei mehreren Hundert Euro liegen. Bei Schnäppchen-Angeboten rät die Expertin zur Vorsicht. „Bleaching ist nicht gleich Bleaching. Es gibt Mittel, die besser funktionieren als andere und vernünftiges Material kostet nun mal mehr Geld.“ Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die rein ästhetische Behandlung nicht.

Wie lange das Ergebnis bleibt, ist stark von dem individuellen Verhalten abhängig. Laut Stiftung Warentest hält die Bleichwirkung etwa ein bis drei Jahre – je nach Beanspruchung und der individuellen Mundhygiene.

Welcher Nutzen und Risiken sind bekannt?

Nach Informationen der Verbraucherzentrale gibt es bis dato keine Studien, die einen medizinischen Nutzen eines Zahnbleachings belegen. Die Behandlung trage nach aktuellem Studienstand nicht positiv zu der Zahngesundheit bei. Risiken und Nebenwirkungen gebe es allerdings, sagt Dr. Peter Grieble, Abteilungsleiter für Versicherungen, Pflege und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg. „Wenn man eine solche Behandlung zu häufig durchführen lässt, kann es unter Umständen zu einem Schaden an der Zahnsubstanz kommen“, so Grieble. „Außerdem besteht das Risiko einer Überempfindlichkeit der Zähne nach einem Zahnbleaching.“

Diese sei aber reversibel, erklärt Zahnärztin Marie Schmidt bei „Die Praxis Mitte“ in Berlin. „Die Zähne reagieren in der Regel 24 Stunden nach dem Bleaching hypersensibel. In manchen Fällen hält die Hypersensibilität auch bis zu zwei Wochen an. Das geht aber wieder weg.“ Der Grund: Das Wasserstoffperoxid öffnet die Poren im Zahnschmelz. Dadurch werden die Nervfasern frei und es kommt zu Überempfindlichkeit.

Was muss man nach einem Bleaching beachten?

In den ersten Tagen nach der Behandlung sollte man eine „Weiße Diät“ einhalten. Das heißt, nichts essen, was die Zähne wieder verfärben könnte. „Die Poren im Zahnschmelz sind nach der Behandlung mit Wasserstoffperoxid geöffnet. Farbpartikel können dadurch schneller wieder eindringen, sagt Schmidt. „Deshalb sollte man nach dem Bleichen mindestens 48 Stunden, ich empfehle meinen Patienten sogar zwei Wochen, möglichst farbloses und vor allem keine färbenden Lebensmittel wie Rotwein oder Kaffee essen und trinken“, so Schmidt.

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Zahngesundheit: Wie kann man Verfärbungen vermeiden?

Damit generell möglichst wenig äußere Verfärbungen entstehen, empfiehlt Zahnärztin Barbara Plaster, vor allem regelmäßig zur Prophylaxe zu gehen. „Bei einer Professionellen Zahnreinigung schaut man sich die Zahnpflege der Patienten an und gibt Tipps, wie sich die Zähne individuell am besten pflegen lassen. Wenn man jede Stelle der Zähne mit der richtigen häuslichen Zahnpflege behandelt, bekommt man ganz wenige Verfärbungen.“

Wie effektiv sind frei verkäufliche Bleaching-Produkte?

Nicht jeder kann sich ein professionelles Bleaching leisten. Vergleichsweise wenig kosten Zahnaufhellungs-Produkte aus der Drogerie und der Apotheke, die eine starke Aufhellung in wenigen Minuten versprechen. Einige dieser vermeintlichen Wundermittel können die Zähne jedoch angreifen. Vor allem von weiß-machender Zahnpasta rät Zahnärztin Plaster stark ab.

Diese Pasten haben in der Regel einen hohen RDA-Wert (Relative Dentin Abrasion), welcher den Schleifkörperanteil einer Zahnpasta angibt. Das heißt, wie viel Dentin – das Zahnbein unter dem Zahnschmelz – durch das Putzen mit der Pasta abgetragen wird. „Solche Weißmacher-Zahnpasten wirken wie Scheuermilch auf den Zähnen. Damit rauht man die Zahnoberfläche auf und verursacht Mikroverletzungen, wodurch die Zähne zuerst weißer werden und sich danach wieder viel schneller verfärben.“

Auch aufhellende Stripes, Schienen und Gels aus der Drogerie würden laut Plaster „de facto kaum einen Effekt bringen“ und im schlimmsten Fall den Zähnen schaden. Lesen Sie hier: Welche Krankenkassen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernehmen.

Und damit nicht genug. Zahnärztin Marie Schmidt warnt vor möglichen Schädigungen des Zahnfleisches. „Der bleichende Wirkstoff kann zu einem Rückgang des Zahnfleisches führen. Unter Umständen kommt es dann zu unschönen schwarzen Dreiecken im Zahnzwischenraum. Deshalb wird beim Zahnarzt zum Schutz des Zahnfleisches eine Kunststoffmaske aufgetragen.“

Seit einer Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung im Jahr 2012 dürfen frei verkäufliche Produkte nur eine sehr geringe Konzentration von nicht mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid enthalten. In Zahnarztpraxen arbeitet man hingegen mit einer Konzentration von bis zu 25 Prozent Wasserstoffperoxid.