Berlin. Das Aus für die Gasheizung könnte schon 2035 drohen – also zehn Jahre früher. Grund dafür ist eine versteckte Klausel im Gesetzentwurf.

  • Viele Eigentümer spüren eine wachsende Unsicherheit angesichts des geplanten Verbots neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024
  • Zahlreiche von ihnen denken über einen Wechsel ihrer Heizsysteme nach
  • Eine spezielle Klausel im Gesetzestext der Ampel-Koalition rückt in den Fokus. Sie könnte quasi das Ende eines weiteren Heizsystems bedeuten

Zu Jahresbeginn konnten viele Verbraucher in Deutschland aufatmen: Die Gas- und Heizölpreise sind nach der Hochphase der Energiekrise 2022 massiv gesunken. Der Gaspreis hat schon seit Dezember Vorkriegsniveau erreicht und auch die Heizölpreise haben sich lokal unter der Ein-Euro-Marke eingependelt. Doch etwas trübt die Stimmung: die Pläne der Ampel-Koalition für ein Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 – Stichwort: Heizungsgesetz.

Ampel plant Verbot für monovalente Öl- und Gasheizung: Was bis 2035 gelten soll

Ab 2024 sollen neue Gas- oder Ölheizungen zu mindestens 65 Prozent über erneuerbare Energien betrieben werden. Monotone Heizungsanlagen wären damit nicht mehr möglich. Heizöl- und Gaskunden müssten bei neuen Anlagen komplett auf eine regenerative Technik wie die Wärmepumpe oder eine Hybridheizung setzen. Beide Option sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Schon eine neue Wärmepumpe allein kann über 15.000 Euro kosten – die Installation oder mögliche Sanierungen sind nicht eingerechnet.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Für bestehende Gas- und Ölheizungen greift derzeit schon eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Betriebsdauer. Das Ziel der Ampel: Spätestens bis 2045 soll Deutschland weitestgehend frei sein von Heizöl- und Gasheizungen. Doch für Eigentümer mit einer Gasheizung könnte das Aus schon zehn Jahre früher kommen. Grund ist die schrittweise Pflicht zum regenerativen Anteil von 65 Prozent bis 2035. Verbraucher mit einer klassischen Gasheizung können ihre Heizung dafür aufrüsten – aber sie können nicht das Gasnetz sanieren.

Versteckte Klausel in Ampel-Plänen: Worauf die Verbraucher keinen Einfluss haben

Konkret sieht der Entwurf für ein Heizungsgesetz Folgendes vor:

  • Bis zum Jahr 2030 sollen Gasheizungen zu mindestens 50 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden.

Grüne Gase setzen bei der Verbrennung kein CO₂ frei und gelten als nahezu klimaneutral. Der bekannteste Vertreter ist Wasserstoff. Auch synthetisches Methan auf Grundlage von Biogas zählt dazu. Gemein haben beide Gase: Bisher sind sie nur in begrenzter Menge in Deutschland verfügbar. Das Heizen auf Basis grüner Gase könnte für viele Verbraucher daher teuer werden. Zumal die Energiepreise für fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl seit der Preis- und Energiekrise wieder drastisch gesunken sind.

  • Bis zum Jahr 2035 sollen Gasheizungen zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen (Wasserstoff) betrieben werden.

Die Marke von 50 Prozent könnte theoretisch erfüllt werden. Grünes Biogas kann ins Gasnetz eingespeist werden. Der Staat müsste dafür die Kapazitäten ausbauen – in der Theorie wäre es aber technisch denkbar. Ganz anders sieht das im Hinblick auf Wasserstoff aus. Bis zum Jahr 2035 müssten die Gasnetze in Deutschland auf die Zufuhr von Wasserstoff umgestellt werden. Hinzu kommt noch: Die Gasheizung im eigenen Haus muss "H2-ready" sein. Berichten von t-online zufolge gibt es bislang noch keine umstellbare Gasheizung zu 100-prozentigen Wasserstoffbetrieb.

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Gasheizung "H2-ready" machen: Enorme Kosten – warum Sie womöglich doppelt zahlen

Aktuell möglich sind sogenannte "Gasbrennwertheizungen" – diese können Gasgemische mit bis zu 30 Prozent Wasserstoffgehalt verarbeiten. Die exakte Menge ist abhängig vom Heizungsmodell. Klassische Gasheizungsanlagen können nicht einfach umgerüstet werden. Die Kosten dafür bewegen sich zwischen etwa 5000 bis 8000 Euro – je nach Modell und Größe. In dieser Preisspanne inbegriffen sind eine staatliche Förderung für eine neue Heizung 2023 und eine Steuererleichterung. In der Summe kommt man auf 20 Prozent Zuschuss.

Doch die Umrüstung ist nur bedingt eine Dauerlösung – Stichwort Gasnetz. Denn nach Informationen von "Bild" sollen die Eigentümer für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben haften. Bedeutet: Jeder einzelne Verbraucher soll bei seiner Heizung die Klimaneutralität bis 2035 gewährleisten. Für die Gasnetze ist aber der Staat zuständig. Das heißt: Die Eigentümer müssen die Vorgaben einhalten – unabhängig davon, ob der Staat mit den Gasnetzen fertig wird oder nicht. Im Zweifelsfall müsste die Gasheizung komplett raus und durch eine Wärmepumpe oder ähnliches ersetzt werden.

Facebook-User wütend über Pläne für Gas- und Ölheizungen – "Stoppt diesen Irrsinn!"

In den sozialen Netzwerken löst die Klausel im geplanten Heizungsgesetz heftige Debatten aus. "Stoppt diesen Irrsinn!", textet etwa ein Facebook-User. Ein anderer Kommentar lautet: "Kann das Aus für die regierenden Politiker nicht auch früher kommen?" Die nächste Frage: Sollten Verbraucher mit einer alten Gas- oder Ölheizung schnell reagieren und auf eine moderne Anlage umrüsten? "Nein", ist die kurze Antwort von Expertin Iris Ege von der Energieagentur Biberach (Baden-Württemberg) im Interview mit "Schwaebische".

Eigentümer sollten laut Ege jetzt nichts übers Knie brechen und nicht mehr in eine neue Gas- oder Ölheizung investieren. Sie empfiehlt im Interview zu rein regenerativen Systemen oder Hybridheizungen. Auf diese Weise umgehen Verbraucher die Vorgaben für Gas- oder Ölheizungen. Neben einer Wärmepumpe kommt etwa eine Pelletheizung oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz infrage. Für die verschiedenen Alternativen zur Gas- oder Ölheizung gibt es diverse Förderungen vom Staat – hier beraten auch Verbraucherschützer oder Energieberater.

HeizungGrundförderungHeizungs-Tausch-BonusWärmepumpen-BonusFörderung gesamt
Wärmepumpe2510540 Prozent
Pelletheizung101020 Prozent

Die versteckte Klausel könnte auch Verbraucher mit bestehender Gasheizung treffen

Das Fazit zum vorzeitigen Aus für die Gasheizung in Deutschland: Schon ab 2035 könnte die Politik vielen Eigentümern mit einer Gasheizung einen Riegel vorschieben. Der Knackpunkt sind die Gasnetze – diese müssten erst auf Gasgemische mit Wasserstoffanteil umgerüstet werden. Die Verbraucher müssten laut Gesetzentwurf aber haften und würden im schlimmsten Fall sogar zweimal zahlen. Einmal für die Umrüstung ihrer Gasheizung und im zweiten Anlauf noch für eine regenerative Heizung – wenn der Staat mit der Umrüstung der Gasnetze nicht nachkommt.

Verbraucher mit einer bestehenden Gasheizung betrifft die Problematik auch. Denn nach 30 Jahren Betrieb ist für die meisten alten Gasheizungen Schicht im Schacht – Stichwort Austauschpflicht. Nur wenige Eigentümer sind von der Austauschpflicht befreit und können ihre Anlage weiter nutzen. Dazu kommt: Für eine neue Wärmepumpe müssten viele Gebäude entsprechend saniert oder aufgerüstet werden. Noch ist das Heizungsgesetz aber nicht in Stein gemeißelt – es ist ein Kabinettsentwurf und kann im Bundestag noch gekippt oder verändert werden.