Berlin. Auch nach dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Doch es gibt dabei viel zu beachten.

Wärmepumpe oder nichts: In diese Richtung schienen die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition zu gehen. Inzwischen haben SPD, FDP und Grüne den Inhalt des geplanten Heizungsgesetzes mehrfach überarbeitet, Ende der kommenden Woche soll es im Bundestag endgültig beschlossen werden. Bis dahin muss allerdings noch eine ganze Reihe von Fragen geklärt werden. Sicher ist schon jetzt, dass Gasheizungen künftig weiterhin eine Rolle spielen werden. Aber ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher sinnvoll, auch in Zukunft auf sie zu setzen? Der Teufel steckt im Detail. Alle Fragen und Antworten.

Heizungsgesetz: Wie kam es zu der Änderung in Bezug auf Gasheizungen?

Die FDP hat in den wochenlangen Verhandlungen der Ampel-Koalition auf „Technologieoffenheit“ bestanden, jeder solle seine Heizung frei wählen können. Deswegen ist die Installation neuer Gasheizungen vorerst weiterhin eine Option. Auch der Einbau von Holz- oder Pelletheizungen bleibt uneingeschränkt möglich. SPD und Grüne warnen die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch davor, langfristig auf Gasheizungen zu setzen.

Diese unterschiedlichen Sichtweisen in der Koalition führen dazu, dass die FDP zu den letzten Änderungen erklärt: „Es können überall auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.“ Die Grünen hingegen warnen: „Der Betrieb einer solchen Heizung ist an strenge Kriterien geknüpft und mit hohen finanziellen Risiken verbunden.“

Können bestehende Gasheizungen weiter betrieben werden?

Ja. Wer jetzt eine funktionierende Gasheizung im Keller hat, kann diese auch nach Inkrafttreten des Heizungsgesetzes am 1. Januar 2024 weiter betreiben. Auch Reparaturen sind erlaubt. Wichtig ist allerdings: In den kommenden Jahren dürfte der Preis für Erdgas deutlich steigen. Hintergrund ist die Einführung des europäischen CO2-Preises ab 2027. Damit wird der Betrieb einer Heizung, die fossile Brennstoffe wie Gas und Öl verfeuert, aktuellen Prognosen zufolge in wenigen Jahren erheblich teurer.

Ab wann greift das Heizungsgesetz?

Das Ziel des Heizungsgesetzes ist, dass künftig jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Für Neubaugebiete gilt das bereits ab Jahresbeginn 2024. Für Bestandsbauten greift das Gesetz erst ab dem Zeitpunkt, an dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das muss für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 und deutschlandweit bis 2028 der Fall sein.

Angestrebt wird, die Fernwärmenetze mit klimafreundlicher Energie zu betreiben. Die Kopplung des Heizungsgesetzes an die kommunale Wärmeplanung bedeutet, dass viele Haushalte mehr Zeit haben, um sich über die Themen Heizungstausch und klimafreundliches Sanieren Gedanken zu machen.

Dürfen ab dem 1. Januar 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden?

Ja. Wer das plant, soll aber vorher eine verpflichtende Beratung erhalten. Darin soll einerseits auf die voraussichtlich stark steigenden Betriebskosten für Gasheizungen hingewiesen werden. Außerdem sei „nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung“ auszugehen, warnt die SPD. Andererseits sollen die Kunden im Zuge der Beratung über die Möglichkeiten einer kommunalen Wärmeplanung informiert werden.

Daraus kann sich ergeben, dass es für Hausbesitzer beispielsweise sinnvoller sein kann, auf einen Anschluss ans Fernwärmenetz zu warten, anstatt vorher eine Wärmepumpe oder noch eine neue Gasheizung einzubauen. Wer die Beratungen durchführen soll, muss noch geklärt werden. Das könnte ein Energieberater, der Schornsteinfeger oder der Verkäufer der Heizung sein. Auch eine Aufklärungskampagne der Regierung ist geplant.

Käufer einer neuen Gasheizung sollen ab dem 1. Januar 2024 beraten werden - zum Beispiel vom Schornsteinfeger.
Käufer einer neuen Gasheizung sollen ab dem 1. Januar 2024 beraten werden - zum Beispiel vom Schornsteinfeger. © WAZ FotoPool | TIETZ, Remo

Heizungsgesetz: Gelten weitere Regeln für neu eingebaute Gasheizungen?

Wer sich nach dem 1. Januar 2024 für den Einbau einer Gasheizung entscheidet, muss eins wissen: Diese muss ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent mit klimaneutralem Gas wie Wasserstoff betrieben werden. Verbraucher müssen also bei der Anschaffung einer neuen Gasheizung darauf achten, dass das Gerät auch mit Wasserstoff arbeiten kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es in der entsprechenden Region auch eine Wasserstoffversorgung geben wird.

Das ist jedoch keineswegs sicher. „Wasserstoff wird auch in Zukunft selten verfügbar und vor allem sehr teuer sein“, erklären die Grünen, die im Heizen mit Wasserstoff eine „Insellösung“ sehen.

Gasheizung einbauen – ja oder nein? Was heißt das für Verbraucher?

In der Praxis kann es sich für Hausbesitzer unter Umständen lohnen, auf eine neue Gasheizung zu setzen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden kann – für einen Verbraucher im nächsten Ort jedoch nicht. Die Grünen wollen, dass nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizungen auf ein Hybridsystem umgerüstet werden müssen, wenn die örtliche Wärmeplanung am Ende keinen Wasserstoff vorsieht. Das könnte etwa die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe sein, um den Betrieb mit einem Öko-Energie-Anteil von 65-Prozent zu erreichen. In dem Punkt Umrüstungspflicht scheint das letzte Wort in der Koalition aber noch nicht gesprochen zu sein.

Vereinbart ist jedoch, dass eine neu eingebaute Gasheizung auch mit Biogas betrieben werden kann, wenn regional kein Wasserstoff zur Verfügung steht. Auch dabei gilt die Schrittfolge, dass 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 erreicht werden müssen. Das sei aber „eine teure Option, die weit weniger wirtschaftlich ist, als von Anfang an auf klimafreundliche Wärme zu setzen“, heißt es bei den Grünen, die vor „Fehlinvestitionen“ warnen.

Heizungswende: Werden auch neue Gasheizungen gefördert?

Die Pläne der Koalition sehen vor, die Umrüstung auf eine neue, klimafreundliche Heizung zu fördern. Jeder Haushalt soll unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Investitionssumme vom Staat erstattet bekommen. Weitere 30 Prozent können Haushalte mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr erhalten. Wer sich schnell entscheidet, kann sich weitere 20 Prozent Zuschuss sichern. Gedeckelt ist die Gesamtförderung allerdings bei 70 Prozent der Investitionssumme.

Ob diese Hilfen auch für nach Jahresbeginn 2024 installierte Gasheizungen gewährt werden, die mit klimaneutralen Gasen (Wasserstoff oder Biogas) arbeiten können, oder gar für mit Biodiesel betriebene Ölheizungen, muss in der Koalition offenbar noch endgültig geklärt werden. SPD und Grüne lehnen dies dem Vernehmen nach jedoch ab. Das hieße: Keine Förderung für den Einbau einer wasserstofffähigen Gasheizung – vermutlich aber schon für Hybridsysteme, also etwa eine Gasheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Kommt das Heizungsgesetz trotz der offenen Fragen noch vor der Sommerpause?

„Davon gehe ich aus“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwochabend in der ARD-Sendung „Maischberger“. Der SPD-Politiker sprach von einem „guten Gesetz“. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden wolle, dann „müssen wir jetzt Entscheidungen treffen, die das möglich machen“.

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