Berlin. Das kühle Wetter zwingt zurück in den Wintermantel – aber auch, die Heizung aufzudrehen. Das ist nicht nur im Sinne des Wohlbefindens.

Das kühle Wetter zwingt in diesen Tagen viele Menschen zum Heizen. Sofern ihre Heizung funktioniert. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter in diesen Apriltagen haben, sagt Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes dieser Redaktion.

Was empfiehlt der Mieterbund für die frischen April-Tage?

Mieterinnen und Mieter haben leider begrenzte Handlungsspielräume, da die Art der Heizungsanlage und die Dämmung des Gebäudes Entscheidungssache des Vermieters sind. „Der Einfluss des Mieterverhaltens auf die Heizkosten ist daher nur begrenzt“, so der Mieterbund. Generell gelten die üblichen Empfehlungen, wie Stoß-statt Kipplüftung, Energie einsparen soweit es geht und Heizkörper nicht mit Möbeln zu verstellen.

Sollten Mieter jetzt elektrische Heizlüfter einschalten, wenn Sie es warm haben möchten?

Heizlüfter sind zwar in der Regel günstig in der Anschaffung, sie sind aber zum Dauerbetrieb aufgrund der hohen Stromkosten nicht zu empfehlen, sagte der Mieterbund.

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    Müssen Vermieter das ganze Jahr über eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode. Hier kommt es in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen, sagt die Sprecherin des Mieterbundes. „Auch außerhalb der Heizperiode muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren.“

    Ab wieviel Grad Celsius muss eine Heizung funktionieren?

    Der Vermieter muss laut Rechtsprechung spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber gar unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden. „Denn hier ist die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten“, sagt Hartmann. Andere Gerichte stellen auf die Außentemperatur ab. Beträgt diese drei Tage lang weniger als 12 Grad Celsius, muss der Vermieter danach die Heizung einschalten.

    Gut, wer einen Kamin in der Wohnung hat. Der heizt unabhängig vom Vermieter.
    Gut, wer einen Kamin in der Wohnung hat. Der heizt unabhängig vom Vermieter. © Andrea Warnecke/dpa-tmn | Unbekannt

    Auf wieviel Grad sollten Mieter die Wohnung erwärmen?

    Eine Wohnung sollte in den Tagesstunden eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad haben, so der Mieterbund. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (sieben bis 23 Uhr oder Mitternacht) für eine ausreichende Erwärmung sorgt.

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    Mieter sollten darauf achten, die Wohnung nicht dauerhaft auskühlen zu lassen, rät der Mieterbund. „Insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden besteht bereits bei Temperaturen unter 19 Grad ein erhöhtes Schimmelrisiko, weil sich feuchte Luft auf kalten Wänden absetzt“, warnt die Sprecherin Hartmann.

    Was kostet Heizen?

    Dies ist abhängig ist vom energetischen Zustand des Gebäudes und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Im Jahr 2022 musste ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) fürs Heizen mit Gas 1.475 Euro bezahlen. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr 2021. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen.

    Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ fünf Prozent). Für 2023 erwartet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder gesunken sind. Laut der Auswertung wird Heizen mit Gas gegenüber 2022 um elf Prozent günstiger. Die Kosten fürs Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) gehen ebenfalls zurück.